OLG Hamburg: Drosten siegt gegen Wiesendanger im Streit um Corona-Ursprung
Drosten siegt gegen Wiesendanger im Corona-Streit

Gericht bestätigt: Drosten darf nicht als Täuschung der Öffentlichkeit bezeichnet werden

In einem langwierigen Rechtsstreit um Äußerungen zum Ursprung des Coronavirus hat das Oberlandesgericht Hamburg eine klare Entscheidung getroffen. Der Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger darf dem Berliner Virologen Christian Drosten keine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit vorwerfen. Damit wurde eine bereits im März 2022 erlassene einstweilige Verfügung nun im Hauptsacheverfahren bestätigt.

Hintergrund des juristischen Konflikts

Der Konflikt entzündete sich an einem Interview, das Wiesendanger dem Magazin Cicero gegeben hatte. Darin kritisierte er die frühe Festlegung von Drosten und 26 weiteren Virologen auf einen natürlichen Ursprung des Coronavirus und äußerte, diese Position habe jeglicher Grundlage entbehrt. Das Interview erschien unter der provokativen Überschrift: Stammt das Coronavirus aus dem Labor? – Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt.

Wiesendanger bezog sich dabei insbesondere auf einen offenen Brief, den 27 Virologen am 19. Februar 2020 in der renommierten Fachzeitschrift The Lancet veröffentlicht hatten. In diesem Brief wiesen die Wissenschaftler die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung, als Verschwörungstheorie zurück.

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Gerichtliche Begründung und weitere Verbote

Die Pressekammer des Oberlandesgerichts Hamburg kam in ihrer Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass nicht nachgewiesen werden konnte, Drosten habe öffentlich etwas gesagt, von dem er wusste, dass es unwahr sei. Vielmehr vertrat der Virologe durchgängig die Auffassung, dass eine natürliche Herkunft des Virus wahrscheinlicher sei als ein Laborursprung.

So habe sich Drosten beispielsweise im NDR-Podcast Coronavirus Update mehrfach dahingehend geäußert, dass der Laborursprung zwar eine denkbare, aber nicht die überzeugendere Ursache darstelle. Die Kammer betonte, dass diese differenzierte Position nicht als Täuschung interpretiert werden könne.

Darüber hinaus untersagte das Gericht auch eine weitere Äußerung Wiesendangers zur Bewegung Scientists for Science, zu deren Mitbegründern Drosten zählt. Wiesendanger hatte behauptet, diese Bewegung habe das Ziel gehabt, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten. Die Kammer wertete dies ebenfalls als unwahre Tatsachenbehauptung und erließ ein entsprechendes Verbot.

Rechtskraft und Bedeutung des Urteils

Das jetzt verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann somit noch angefochten werden. Dennoch markiert es einen wichtigen Punkt in der Aufarbeitung wissenschaftlicher Kontroversen während der Corona-Pandemie. Es unterstreicht die Grenzen, die bei der Kritik an wissenschaftlichen Positionen einzuhalten sind, insbesondere wenn es um den Vorwurf der bewussten Täuschung geht.

Der Fall zeigt, wie emotional und kontrovers die Diskussionen um den Ursprung des Coronavirus auch Jahre nach dem Höhepunkt der Pandemie weiterhin geführt werden. Gleichzeitig demonstriert das Urteil, dass Gerichte bereit sind, wissenschaftliche Debatten vor pauschalen Unterstellungen zu schützen und auf eine sachliche Auseinandersetzung zu drängen.

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