Geflügelpest in Ostprignitz-Ruppin offiziell beendet
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg können die Schutzmaßnahmen nach einem Ausbruch der Geflügelpest nun aufgehoben werden. Dies gab der benachbarte Landkreis Prignitz bekannt, nachdem keine weiteren Seuchenausbrüche mehr festgestellt wurden und die gesetzlich vorgeschriebene Frist abgelaufen ist.
Hintergrund des Ausbruchs
Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, wurde am 7. Februar 2026 in einem Putenbetrieb im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nachgewiesen. Bei dem Ausbruch handelte es sich um den hoch ansteckenden Virusstamm H5N1, der bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich verläuft. Als Konsequenz mussten etwa 13.500 Tiere in dem betroffenen Betrieb getötet werden, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Eingeleitete Schutzmaßnahmen
Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wurden umgehend umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen. Es wurde eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Zusätzlich wurde eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern festgelegt, in der besondere Kontrollen und Einschränkungen galten. Diese Maßnahmen dienten dazu, den Kontakt zwischen Wildvögeln, die als potenzielle Überträger des H5N1-Virus gelten, und großen Geflügelbetrieben zu minimieren.
Entwarnung und Aufhebung der Maßnahmen
Nachdem in den vergangenen Wochen kein weiterer Seuchenausbruch mehr festgestellt wurde und die rechtlich vorgegebene Frist nun abgelaufen ist, gilt der Ausbruch der Geflügelpest in Ostprignitz-Ruppin als beendet. Die Schutzmaßnahmen werden daher ab Dienstag, dem 17. März 2026, offiziell aufgehoben. Dies bedeutet eine Rückkehr zum normalen Betrieb für die Geflügelhalter in der Region.
Hintergrund zur Geflügelpest
Die Geflügelpest ist eine ernstzunehmende Infektionskrankheit, die in den letzten Jahren immer wieder in verschiedenen Regionen Deutschlands aufgetreten ist. Wildvögel können das hochansteckende Virus in große Geflügelbetriebe einschleppen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten und tierschutzrelevanten Maßnahmen führen kann. Die Behörden betonen die Bedeutung von strengen Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung, um zukünftige Ausbrüche zu verhindern.
Die Aufhebung der Schutzmaßnahmen in Ostprignitz-Ruppin markiert einen wichtigen Schritt zur Normalisierung in der regionalen Landwirtschaft. Dennoch bleibt die Wachsamkeit gegenüber der Tierseuche hoch, da Fälle der Geflügelpest in anderen Teilen Deutschlands weiterhin auftreten können.



