Nach AfD-Post: Heino lässt Schaden an seiner Marke prüfen
Heino prüft Schaden nach AfD-Wahlwerbung

Heino geht juristisch gegen AfD-Wahlwerbung vor

Im Streit um Wahlwerbung mit dem Volksmusikstar Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark nach Angaben des Landgerichts Neuruppin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sich der Kreisverband, künftig auf solche Werbung zu verzichten. Bei einem Verstoß droht eine Strafzahlung. Doch der Rechtsstreit könnte noch nicht beendet sein: Heinos Management prüft nun, ob ein immaterieller Schaden an der Marke des Sängers entstanden ist.

AfD-Politiker nutzte Heinos Namen vor Landratswahl

Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Heinos Manager Helmut Werner bezeichnete dies als „Unverschämtheit“ und stellte klar, dass Heino nicht in der rechten Ecke zu verorten sei. Die umstrittene Werbung, die Teichner mit schwarzer Sonnenbrille zeigte, wurde nach dem juristischen Vorgehen von Heino gelöscht. Teichner äußerte sich bislang nicht zu den Angaben zur Unterlassungserklärung.

Prüfung eines immateriellen Schadens

Heino-Manager Werner erklärte der Deutschen Presse-Agentur, dass nun geprüft werde, welcher immaterielle Schaden Heino und der international anerkannten Marke durch den Wahlslogan entstanden sei. Ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger sei beauftragt, die Höhe des Schadens zu bewerten. Anschließend solle voraussichtlich in Österreich geklagt werden. „Wir wollen damit ein Zeichen setzen: So geht's nicht“, so Werner.

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