Brandenburgs Landkreise fordern Finanzhilfe für Rettungsdienst nach Gerichtsurteil
Landkreise fordern Geld für Rettungsdienst-Fehlfahrten

Brandenburgs Landkreise fordern Finanzhilfe für Rettungsdienst nach Gerichtsurteil

Im anhaltenden Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg hat der Landkreistag das Land Brandenburg nun offiziell zu einer substantiellen Kostenbeteiligung aufgefordert. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund eines wegweisenden Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das sich mit der Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming befasste.

Gericht setzt klare Grenzen für Gebührenerhebung

Die ausführliche Urteilsbegründung bringt aus Sicht des Landkreistages Brandenburg in einem zentralen Punkt entscheidende rechtliche Klarheit: Die Kosten von Fehlfahrten und Fehleinsätzen dürfen nicht pauschal über die Benutzungsgebühren auf andere Nutzerinnen und Nutzer des Rettungsdienstes umgelegt werden. Die bisher von den Trägern des Rettungsdienstes praktizierte und über Jahre hinweg auch von den Krankenkassen akzeptierte Finanzierungspraxis ist damit nicht mehr tragfähig.

Entscheidend ist nach der klaren Auffassung des Gerichts, dass Gebühren ausschließlich für Leistungen erhoben werden dürfen, die dem jeweiligen Gebührenschuldner auch tatsächlich zurechenbar sind. Eine pauschale Verteilung von Kosten für Einsätze, die andere verursacht haben, ist damit eindeutig unzulässig. „Die Urteilsbegründung macht deutlich, dass Gebühren im Rettungsdienst nicht nach dem Prinzip ‚alle zahlen alles mit‛ erhoben werden dürfen“, betont der Präsident des Landkreistags, Siegurd Heinze. „Entscheidend ist die konkrete Leistung im Einzelfall.“

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Neue Regelungen für Fehlfahrten im Gespräch

Zugleich zeigt die gerichtliche Entscheidung, dass das Gericht nicht jede Form der Finanzierung von Fehlfahrten und Fehleinsätzen grundsätzlich ausschließt. Vielmehr rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie diese Einsätze rechtlich einwandfrei in der Satzung abgebildet werden können.

„Mit dem nun vorliegenden Urteil sind zwei Dinge klar: Fehlfahrten und Fehleinsätze dürfen nicht auf die Allgemeinheit der Gebührenzahler umgelegt werden“, erklärt die Landrätin von Teltow-Fläming, Kornelia Wehlan (Linke). „Zugleich zeigt die Entscheidung, dass hierfür grundsätzlich ein neuer Gebührentatbestand in Betracht kommen kann.“ Wie dieser genau ausgestaltet werden könnte, müsse in den kommenden Monaten sorgfältig geklärt werden.

Landkreise sehen das Land Brandenburg in der Pflicht

„Klar ist aber auch, dass die Landkreise mit hieraus resultierenden Kosten nicht allein gelassen werden können“, sagte das geschäftsführende Präsidialmitglied Holger Obermann mit Nachdruck. „Die Landkreise erwarten selbstverständlich, dass das Land Verantwortung übernimmt: Denn der bodengebundene Rettungsdienst ist eine Pflichtaufgabe mit hohen Qualitätsanforderungen, die das Land den Landkreisen übertragen hat.“

Die Landkreise argumentieren, dass sie mit den finanziellen Folgen des Urteils nicht allein gelassen werden dürfen, da der Rettungsdienst eine landesweit übertragene Pflichtaufgabe darstellt. Sie fordern daher eine klare Kostenbeteiligung des Landes Brandenburg, um die hohen Qualitätsstandards im Rettungsdienst weiterhin sicherstellen zu können.

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