Brandenburg: Landtag setzt Untersuchungsausschuss zu Flüchtlingsheim-Kosten ein
Landtag setzt U-Ausschuss zu Flüchtlingsheim-Kosten ein

Brandenburger Landtag nimmt Flüchtlingsunterbringung unter die Lupe

Der Brandenburger Landtag hat auf Initiative der AfD-Fraktion einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin genau untersuchen soll. Die AfD-Abgeordneten konnten mit ihren Stimmen allein die Einsetzung des Gremiums durchsetzen, während sich die Fraktionen von SPD, CDU und BSW bei der entscheidenden Abstimmung enthielten.

Vorwürfe über windige Geschäfte und überhöhte Kosten

Die AfD im Landtag wirft dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin konkret problematische Geschäftsbeziehungen und deutlich überhöhte Kosten bei der Errichtung und Unterhaltung von Flüchtlingsunterkünften vor. Die Opposition sieht zudem die Landesregierung in der Pflicht, da diese über Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse verfügt und somit eine Mitverantwortung trage.

Der neu eingesetzte Untersuchungsausschuss hat den klaren Auftrag, unter anderem zu prüfen, in welchem Umfang und in welcher Höhe das Land Brandenburg seit dem Jahr 2014 Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen erstattet hat. Ebenso sollen die zugrunde liegenden Maßstäbe und Vergabekriterien einer genauen Überprüfung unterzogen werden. Zum Vorsitzenden des wichtigen Gremiums wurde Andreas Noack von der SPD gewählt.

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SPD wirft AfD Wahlkampf auf Kosten der Steuerzahler vor

Die SPD-Fraktion reagierte mit scharfer Kritik auf die Einrichtung des Ausschusses. Der parlamentarische Geschäftsführer Ludwig Scheetz warf der AfD offen Wahlkampf vor und verwies auf die erheblichen Kosten von rund 600.000 Euro, die für die Arbeit eines solchen Untersuchungsausschusses anfallen. „Die Frage ist berechtigt, ob dieses Geld für eine seriöse parlamentarische Kontrolle oder für einen AfD-Wahlkampf auf Kosten der Steuerzahler eingesetzt wird“, so Scheetz in einer deutlichen Stellungnahme.

Die politische Brisanz wird durch den Termin der anstehenden Landratswahl in Ostprignitz-Ruppin am 7. Juni zusätzlich verschärft. Der amtierende Landrat Ralf Reinhardt von der SPD tritt erneut an. Die AfD schlug mit Torsten Arndt ihren eigenen Landratskandidaten für diese Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Untersuchungsausschuss vor. Diese Personalie wurde jedoch abgelehnt; stattdessen wurde Heiko Gehring von der AfD in das Gremium gewählt.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt

Bereits im Jahr 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin Ermittlungen aufgenommen, nachdem Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Landkreises im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft in Flecken Zechlin bei Rheinsberg laut geworden waren. Diese Ermittlungen wurden jedoch im Jahr 2024 vollständig eingestellt.

Landrat Ralf Reinhardt kommentierte die aktuelle Entwicklung auf Nachfrage und sprach von „politischer Stimmungsmache im Vorfeld der Landratswahl“. Er verwies zudem ausdrücklich auf die Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen als Beleg für die Unhaltbarkeit der Vorwürfe.

Rechtlich betrachtet muss ein Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag nach der Landesverfassung eingesetzt werden, wenn mindestens ein Fünftel der Abgeordneten dies fordert. Derzeit sind das 18 von 88 Parlamentariern. Solche Ausschüsse dienen traditionell der parlamentarischen Opposition als wichtiges Instrument zur Kontrolle der Regierungsarbeit.

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