Streit um Schabowski-Zettel beendet: Museum gibt Namen der Verkäufer preis
Schabowski-Zettel: Museum gibt Verkäufer-Namen preis

Jahrelanger Rechtsstreit um historischen Zettel beigelegt

Im langwierigen juristischen Konflikt um den berühmten Schabowski-Zettel zur Maueröffnung hat das Haus der Geschichte in Bonn nun nachgegeben. Die Stiftung des Museums teilte mit, dass sie eine bereits eingelegte Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen nicht weiterverfolgen werde. Damit akzeptiert die Institution die gerichtliche Entscheidung, die sie zur Offenlegung der Verkäuferidentitäten verpflichtet.

Historischer Moment und seine Dokumentation

Der SED-Politbürofunktionär Günter Schabowski ging am 9. November 1989 in die Weltgeschichte ein, als er während einer international beachteten Pressekonferenz auf die Frage nach dem Inkrafttreten neuer Reiseregelungen für DDR-Bürger antwortete: „Sofort, unverzüglich.“ Diese wenigen Worte lösten eine ungeplante Kettenreaktion aus, die schließlich zur Öffnung der Berliner Mauer führte. Das Haus der Geschichte sicherte sich später den handgeschriebenen Sprechzettel Schabowskis für seine Dauerausstellung und zahlte dafür 25.000 Euro.

Presseanfrage und juristische Auseinandersetzung

Ein Reporter einer überregionalen Tageszeitung forderte vom Bonner Museum im Rahmen seiner Recherchen die Nennung der Namen sowohl des Erst- als auch des Zweitverkäufers des historischen Dokuments. Der Journalist berief sich dabei auf den gesetzlich verankerten Auskunftsanspruch der Presse. Das Haus der Geschichte, das von einer Stiftung des öffentlichen Rechts getragen wird, verweigerte die geforderten Angaben zunächst mit dem Hinweis, den Verkäufern sei während der Verhandlungen vertraglich Anonymität zugesichert worden.

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Die juristische Entwicklung gestaltete sich jedoch anders:

  • Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage des Reporters in erster Instanz statt
  • Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte dieses Urteil in zweiter Instanz
  • Die Museumsstiftung legte zunächst Revision ein, zog diese nun aber zurück

Begründung des Museums für die Aufgabe des Rechtswegs

In einer offiziellen Stellungnahme betonte das Haus der Geschichte, weiterhin an seiner ursprünglichen Rechtsauffassung festzuhalten. Vertraulichkeitszusagen an Verkäufer seien „in der musealen Praxis nicht ungewöhnlich“ und oft notwendig, um Objekte von herausragender historischer Bedeutung überhaupt erwerben zu können. Allerdings räumte die Stiftung ein, dass sie sich in zwei gerichtlichen Instanzen nicht habe durchsetzen können und die Erfolgsaussichten einer weiteren Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als „unwahrscheinlich“ bewertet. Diese realistische Einschätzung führte schließlich zur Aufgabe des Rechtsstreits.

Der legendäre Zettel, der einen der bedeutendsten Momente der deutschen Zeitgeschichte dokumentiert, bleibt weiterhin im Haus der Geschichte in Bonn ausgestellt. Durch die nun erfolgte juristische Klärung wird jedoch die Transparenz über die Herkunft des historischen Dokuments erhöht, was dem öffentlichen Interesse an der Aufarbeitung der Wendezeit entspricht.

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