Weitere Betrugsvorwürfe gegen AfD-Kandidat Christian Zorn
Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern sieht sich erneut mit Vorwürfen gegen eines ihrer Vorstandsmitglieder konfrontiert. Gegen Christian Zorn, Landtagskandidat der Partei aus Bergen, wurde nun ein weiteres Strafverfahren bestätigt. Zorn äußerte sich gegenüber Medien zu den neuen Anschuldigungen.
Zwei separate Gerichtsverfahren laufen
Bereits Anfang März war Zorn als Direktkandidat im Wahlkreis 23 (Darß/Ribnitz-Damgarten) zurückgetreten, nachdem ein erstes Gerichtsverfahren mit Betrugsvorwurf gegen ihn bekannt geworden war. In diesem Fall soll er im Juni 2023 als Kfz-Mechaniker von einem Kunden 6000 Euro Vorkasse für eine Autoreparatur angenommen, aber weder die Reparatur durchgeführt noch das Geld zurückgezahlt haben. Die Verhandlung zu diesem Vorwurf wurde auf Ende März vertagt.
Nun kommt ein zweiter Fall hinzu. Gerichtssprecher Dirk Simon erklärte: „Dem Angeklagten Zorn wird auch hier ein Betrug vorgeworfen. Er soll im November 2025 in Bergen auf Rügen ein mangelhaftes Fahrzeug für 6000 Euro verkauft und auf Beanstandung des Käufers zur Reparatur zurückgenommen haben. Der Fahrzeugkäufer erhielt jedoch weder das reparierte Fahrzeug noch den Kaufpreis zurück.“
Zorns Reaktion auf die neuen Vorwürfe
Christian Zorn reagierte auf Anfrage des Nordkurier zu dem neuesten Verfahren. Er erklärte: „Es handelte sich bei dem Autoverkauf um ein Zug-um-Zug-Geschäft, welches inzwischen abgeschlossen wurde.“ Die 6000 Euro seien beglichen worden. Zu dem anderen, bereits bekannten Verfahren äußerte sich Zorn nicht weiter.
Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft soll Zorn dem Käufer im zweiten Fall einen „selbst gebastelten Überweisungsbeleg“ zugesandt haben, der jedoch wertlos gewesen sei. Zorn habe stattdessen behauptet, das Auto weiterverkauft zu haben.
Politische Konsequenzen für die AfD in MV
Christian Zorn steht auf Platz 18 der AfD-Landesliste zur anstehenden Landtagswahl und hat damit realistische Chancen, im Herbst ins Parlament von Mecklenburg-Vorpommern einzuziehen. Die politischen Auswirkungen der Verfahren auf seine Kandidatur sind noch unklar.
AfD-Landessprecher Enrico Schult gab eine erste Stellungnahme ab: „Wir haben keine Informationen zum neuesten Verfahren und warten zum anderen das Urteil des Gerichts ab. Herr Zorn wird auf der nächsten Landesvorstandssitzung angehört, danach wird der Vorstand das weitere Vorgehen beraten und gegebenenfalls handeln.“
Die Partei befindet sich damit in einer schwierigen Position, da sie einerseits den Rechtsstaat respektieren möchte, andererseits aber auch die politischen Folgen eines möglichen Schuldspruchs gegen einen ihrer Kandidaten abwägen muss. Die nächsten Wochen werden zeigen, wie die AfD in Mecklenburg-Vorpommern mit dieser doppelten Belastung umgehen wird.



