Rechnungshof deckt gravierende Mängel bei Agrarmarketinggesellschaft in Sachsen-Anhalt auf
Rechnungshof deckt Mängel bei Agrarmarketinggesellschaft auf

Rechnungshof deckt gravierende Mängel bei Agrarmarketinggesellschaft in Sachsen-Anhalt auf

Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt hat bei einer umfassenden Prüfung der Agrarmarketinggesellschaft (AMG) erhebliche Defizite und Regelverstöße aufgedeckt. Präsident Kay Barthel präsentierte in Magdeburg die kritischen Ergebnisse, die weit über die AMG hinausgehen und auch andere Bereiche der Landesverwaltung betreffen.

Unzulässige Vorteile und intransparente Vergaben

Die Agrarmarketinggesellschaft, eine Landesgesellschaft zur Unterstützung von Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, hat ihren Beschäftigten Vorteile gewährt, die im öffentlichen Dienst strikt untersagt sind. Dazu zählen private Versicherungen, hochwertige Büromöbel und ein Leasingvertrag. „Auch bei der Vergabe von Aufträgen wurden geltende Vorschriften nicht eingehalten“, lautete das vernichtende Urteil der Prüfer. Zudem wurden Dienstfahrzeuge teilweise privat genutzt, ohne dass es dafür klare und verbindliche Regelungen gab.

Die Entscheidungen des Geschäftsführers erfolgten ohne ausreichende Legitimation durch die zuständigen Aufsichtsgremien. „Die wussten teilweise gar nicht, was da passiert“, erklärte Barthel. Eine konkrete Schadenshöhe konnte nicht beziffert werden, doch das Wirtschaftsministerium wurde aufgefordert, mögliche Schaden- und Regressansprüche sorgfältig zu prüfen.

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Erste Konsequenzen und offene Fragen

Als Reaktion auf die Prüfungsergebnisse wurden bereits erste Maßnahmen ergriffen. Versicherungen wurden gekündigt und die Nutzung der Dienstfahrzeuge neu geregelt. Das Ministerium habe zügig gehandelt, betonte Barthel. Allerdings besteht bei den teuren Büromöbeln weiterhin Unklarheit und Dissens.

Der Rechnungshof stellt grundsätzlich die Notwendigkeit der AMG in Frage. Eventuell könnten die Aufgaben wirtschaftlicher durch die Investitions- und Marketinggesellschaft des Landes miterledigt werden, so die Prüfer. Eine Überprüfung der weiteren Existenzberechtigung der Gesellschaft wurde angeregt.

Weitere kritische Befunde des Landesrechnungshofs

Die Prüfungen des Rechnungshofs erstreckten sich über mehrere Bereiche der Landesverwaltung und offenbarten weiteren Optimierungsbedarf:

  • Unfallbearbeitung: Im Jahr 2022 wurden 1.173 Unfallanzeigen in Ministerien und nachgeordneten Bereichen gestellt. Die dezentrale Bearbeitung in den jeweiligen Dienststellen wird als unwirtschaftlich kritisiert. Eine Zentralisierung, wie in anderen Bundesländern üblich, könnte rechnerisch 27 Vollzeitstellen einsparen.
  • Sozialer Dienst der Justiz: Der Personalbedarf in der Täterarbeit ist gesunken, die Aufgaben ließen sich mit weniger Personal bewältigen. Sechs Haupt- und vier Nebenstellen werden als überdimensioniert angesehen.
  • Vergütung von Führungspositionen: Die Gehälter in Unternehmen mit Landesbeteiligung sind nicht immer nachvollziehbar festgelegt. Erstmals wurde eine Klassifizierung aller Landesgesellschaften vorgenommen, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen.
  • Mahngericht in Staßfurt: Das gemeinsame Mahngericht mit Sachsen und Thüringen führt zu finanziellen Nachteilen für Sachsen-Anhalt. Seit 2007 unveränderte Pauschalen der Partnerländer verursachten von 2018 bis 2022 einen Nachteil von rund 1,1 Millionen Euro. Der Rechnungshof fordert Neuverhandlungen.

Die umfassende Prüfung des Landesrechnungshofs zeigt deutlichen Handlungsbedarf in verschiedenen Verwaltungsbereichen Sachsen-Anhalts auf. Während bei der AMG bereits erste Korrekturen erfolgten, bleiben viele Fragen offen und erfordern weitere strukturelle Anpassungen.

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