Gericht bestätigt Verbot für 'Kufiyas in Buchenwald'-Demonstration
Eine palästinensische Initiative darf am kommenden Sonntag nicht auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Buchenwald demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Weimar hat am Donnerstag einen Eilantrag gegen das bereits zuvor ausgesprochene Verbot der Stadt Weimar abgelehnt. Die geplante Mahnwache unter dem Titel 'Kufiyas in Buchenwald' soll damit nicht wie beabsichtigt am historischen Ort stattfinden können.
Würde der Opfer als zentrales Argument
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der notwendigen Wahrung der Würde der Opfer des Nationalsozialismus. Eine Gerichtssprecherin betonte, dass nach den konkreten Umständen zu besorgen sei, dass diese Würde beeinträchtigt werden könnte. Das Versammlungsgesetz erlaubt es ausdrücklich, Demonstrationen an besonders bedeutenden NS-Gedenkstätten einzuschränken oder vollständig zu untersagen.
Die Kammer wertete die geplante Demonstration und das Tragen der Kufiya – des traditionellen Palästinensertuchs – als Versuch, die Gedenkstätte als Vehikel für politische Botschaften zum aktuellen Gazakrieg zu nutzen. Dies widerspreche fundamental dem Stiftungszweck der Gedenkstätte, der dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus gewidmet ist.
Hintergrund der Initiative und alternative Angebote
Die Initiative 'Kufiyas in Buchenwald' fordert von der Gedenkstätte unter anderem eine offene Thematisierung des Konflikts in Gaza. Hinter der Kampagne steht eine propalästinensische Gruppierung, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird. Bereits im Jahr 2025 war einer Frau mit Palästinensertuch der Zutritt zum Gelände verweigert worden.
Die Stadt Weimar hatte die Kundgebung auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers untersagt und als Ausweichort den Theaterplatz in der Innenstadt angeboten. Gegen diese Entscheidung war die Initiative vor Gericht gezogen und hatte argumentiert, dass Solidaritätsbekundungen mit Palästina sowie Kritik an Israel nicht eingeschränkt werden dürften.
Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Befreiung
Die gerichtliche Entscheidung fällt in eine sensible Zeit: Am Wochenende wird an die Befreiung des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald vor 81 Jahren erinnert. Bei der zentralen Gedenkveranstaltung am 12. April werden Überlebende erwartet. Der Schauspieler Hape Kerkeling, dessen Großvater in Buchenwald inhaftiert war, soll eine Rede halten. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) wird ein Grußwort sprechen.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar kann die Initiative noch Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen. Die Entscheidung unterstreicht die anhaltenden Spannungen um die politische Instrumentalisierung von Gedenkorten und die Grenzen des Demonstrationsrechts an historisch sensiblen Stätten.



