Dynamo Dresden legt Einspruch gegen DFB-Urteil ein
Dynamo Dresden legt Einspruch gegen DFB-Urteil ein

Dynamo Dresden geht gegen Sportgerichts-Urteil vor

Dynamo Dresden hat fristgerecht Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt, das die schweren Ausschreitungen beim Zweitliga-Spiel gegen Hertha BSC am 4. April hart sanktioniert hatte. Der Verein zieht nun vor das DFB-Bundesgericht, wie er am heutigen Dienstag mitteilte.

„Nach Rücksprache mit den Gremien haben wir uns bewusst für diesen Schritt entschieden. Die Verfahrensweise der Verhandlung in Frankfurt entsprach nicht dem, was wir uns als Verein erhofft hatten. Wir sind zuversichtlich, vor dem DFB-Bundesgericht in einer neuen Verhandlungsrunde eine bessere Möglichkeit zu erhalten, Gehör für unsere Argumente zu finden“, sagte Dynamo-Geschäftsführer Stephan Zimmermann in einer Vereinsmitteilung.

Ausschreitungen mit Pyrotechnik und Verletzten

Beim 1:0-Sieg der Hertha in Dresden war es zu massivem Einsatz von Pyrotechnik und Ausschreitungen im Innenraum gekommen. Die Polizei musste eingreifen, das Spiel war lange unterbrochen. Zahlreiche Personen wurden verletzt.

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Sportgericht verhängt Geldstrafen und Zuschauerausschluss

Das DFB-Sportgericht verurteilte Hertha BSC zu einer Geldstrafe von 152.000 Euro, Dynamo Dresden muss 91.200 Euro zahlen. Zudem werden bei den nächsten beiden Dynamo-Heimspielen die Fans teilweise ausgesperrt. Das zweite Spiel steht dabei unter Bewährung bis zum Sommer 2027. Außerdem müssen beide Teams ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten und die Gästekontingente reduzieren.

Dresden sah den Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe an und hatte dagegen Einspruch erhoben. Die Argumentationen der Sachsen überzeugten das Sportgericht jedoch nicht. Der Verein hofft nun auf eine Neubewertung vor dem DFB-Bundesgericht.

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