Feuerwerkskörper lösen Balkonbrand aus
Am Samstagabend gegen 20:30 Uhr sorgten Jugendliche im Potsdamer Stadtteil Bornstedt mit Pyrotechnik für eine gefährliche Brandlage. Nach Angaben der Polizeidirektion West landete ein Feuerwerkskörper auf dem Balkon eines Wohnhauses in der Straße Am Park. Der dortige Sichtschutz aus Kunststoff an der Balkonbrüstung fing sofort Feuer. Die Bewohner des Hauses, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung aufhielten, bemerkten die Rauchentwicklung und reagierten umgehend. Mit einem Gartenschlauch und Eimern Wasser gelang es ihnen, die Flammen zu löschen, bevor sie auf die hölzerne Balkonverkleidung und die Hauswand übergreifen konnten.
Polizei warnt vor Gefahr für das Gebäude
„Bei einer weiteren Brandausbreitung wäre eine Übertragung auf das Wohngebäude möglich gewesen“, teilte ein Sprecher der Polizeidirektion West am Sonntag mit. Die Brandstelle befand sich in unmittelbarer Nähe zur Hausfassade sowie zu Holzteilen des Balkons, die durch das Feuer leicht beschädigt wurden. Das schnelle Eingreifen der Anwohner verhinderte größeren Schaden. Das Wohnhaus im Potsdamer Norden bleibt weiterhin bewohnbar, lediglich der Sichtschutz muss ersetzt werden. Die Polizei schätzt den Sachschaden auf rund 500 Euro.
Täter auf der Flucht
Die jugendlichen Täter ergriffen nach dem Vorfall die Flucht und konnten trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung nicht mehr gefasst werden. Laut Polizei handelte es sich um eine Gruppe von drei bis vier Teenagern. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und sucht nach Zeugen, die Hinweise auf die Identität der Jugendlichen geben können. „Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe. Wer etwas beobachtet hat, soll sich melden“, so der Polizeisprecher.
Hintergrund: Gefahren durch illegale Pyrotechnik
Der Vorfall in Bornstedt ist ein weiteres Beispiel für die Risiken, die von unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerkskörpern ausgehen. Besonders Jugendliche unterschätzen oft die Gefahr von Pyrotechnik. Erst im Dezember vergangenen Jahres hatte ein ähnlicher Vorfall in der Potsdamer Innenstadt zu einem Balkonbrand geführt. Die Polizei weist darauf hin, dass das Zündeln mit Pyrotechnik in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten ist und mit Geldstrafen geahndet werden kann. In diesem Fall ermittelt die Kriminalpolizei wegen fahrlässiger Brandstiftung.



