Beim Pride Bonn am Samstag kam es zu einem Eklat: Ein Demonstrant wurde von der Veranstaltungsleitung aufgefordert, seine Regenbogenflagge mit Davidstern zu entfernen, andernfalls müsse er die Demonstration verlassen. Die Polizei vor Ort unterstützte diese Entscheidung. Dabei hatte der Veranstalter im Vorfeld betont: „Außerdem dulden wir auch keinen Antisemitismus.“
Student wollte Solidarität mit queeren Juden zeigen
Der 28-jährige Student Sören Habet nahm an der Demonstration mit rund 3000 Teilnehmern teil. Er führte eine Regenbogenflagge mit Davidstern mit, um seine Solidarität mit queeren Juden auszudrücken. „Ich bin selbst nicht jüdisch, wollte mich aber mit queeren Juden solidarisieren und packte deswegen diese Flagge für den Marsch aus meiner Tasche aus“, sagte er gegenüber BILD. Bereits im Vorjahr hatte er dieselbe Flagge gezeigt, damals gab es zwar hitzige Diskussionen und Rufe wie „Free Palestine“, aber er konnte ungehindert teilnehmen.
Veranstalterin forderte Einpacken der Flagge
Dieses Jahr war die Toleranz für jüdische Symbole jedoch nicht gegeben. Nach nur fünf Minuten Marsch trat die Veranstaltungsleiterin auf Habet zu und forderte ihn auf, die Flagge einzupacken. Zunächst argumentierte sie, das Tragen einer Nationalflagge sei nicht erlaubt. Als Habet entgegnete, dass der Davidstern keine Nationalflagge sei, brachte sie das Argument, religiöse Symbole seien unerwünscht. Habets Hinweis, dass der Davidstern kein rein religiöses Symbol, sondern das Symbol des jüdischen Volkes sei, akzeptierte sie nicht.
Polizei bestätigte Ausschlussmöglichkeit
Die Veranstaltungsleiterin holte schließlich die Polizei hinzu. Die Beamten bestätigten Habet, dass er nur ohne Flagge an der Demo teilnehmen könne. „Ich war schockiert und wütend“, erzählte Habet. „Das hat mir vor Augen geführt, wie sich Juden jetzt fühlen müssen. Ich beschloss deswegen, die Veranstaltung zu verlassen.“ Auf BILD-Anfrage behaupteten die Veranstalter zunächst, es habe gar keinen Ausschluss gegeben, verwiesen aber an die Polizei. Diese schilderte den Vorgang jedoch anders: Habet wurde vor die Wahl gestellt, entweder auf die Flagge zu verzichten oder von der Demo ausgeschlossen zu werden.
Rechtliche Grundlage: Versammlungsgesetz NRW
Ein Polizeisprecher erklärte gegenüber BILD: „Gemäß dem Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen ist die Versammlungsleitung für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich und wirkt auf deren Friedlichkeit hin … Personen, welche die Ordnung … erheblich stören, darf die Versammlungsleitung ausschließen. Bei Versammlungen unter freiem Himmel darf dies nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde erfolgen.“ Die Polizei vor Ort sah den Davidstern offenbar als „erhebliche Störung“ oder wollte einfach ihre Ruhe haben. Der Sprecher weiter: „Der 28-Jährige wurde durch die eingesetzten Polizeibeamten angesprochen. Ihm wurde mit der oben genannten Begründung dargelegt, dass er weiter an der Versammlung teilnehmen könne, ohne die Flagge zu zeigen, oder dass er die Flagge weiter zeige, er dann aber durch die Versammlungsleiterin aus der Versammlung ausgeschlossen werde.“



