Fußballkreis Euskirchen: Sportgericht tritt wegen AfD-Mitglied zurück
Sportgericht tritt wegen AfD-Mitglied zurück

Das gesamte Sportgericht des Fußballkreises Euskirchen ist zurückgetreten – mit einer Ausnahme. Grund ist die Berufung von Noah Schmuck, einem aktiven AfD-Mitglied und Beisitzer im Kreisvorstand der Partei, zum Jungschiedsrichterbeauftragten. Dies berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ unter Berufung auf ein Rücktrittsschreiben der fünf Sportrichter.

Gründe für den Rücktritt

In dem von Manuel Plützer, Andrea Pütz, Sebastian Bey, Robert Schnitzer und Gregor Teuber unterzeichneten Schreiben heißt es, die Ausübung ihres Ehrenamts sei unter den aktuellen Umständen nicht mehr mit dem eigenen Werteverständnis vereinbar. Die Sportrichter sehen einen grundlegenden Konflikt mit den Werten des organisierten Sports wie Vielfalt, Toleranz, Respekt und demokratischer Haltung. Die Tatsache, dass ein aktives AfD-Mitglied in einer Position tätig sei, die regelmäßigen Kontakt zu jungen Schiedsrichtern beinhalte, sei für sie nicht hinnehmbar.

Nur ein Sportrichter bleibt

Einzig Niklas Breuer, Vertreter der jungen Generation im Gremium, trat nicht zurück. Die übrigen fünf Mitglieder des Sportgerichts legten ihre Ämter nieder. Sie kritisieren zudem den Kreisvorstand und den Kreisschiedsrichterausschuss, die ihrer Ansicht nach keine Maßnahmen ergriffen hätten, um die Situation kritisch zu hinterfragen. Nach Auffassung der zurückgetretenen Richter wäre es möglich gewesen, Schmuck andere Aufgaben zuzuweisen, die keinen direkten Kontakt zu Jugendschiedsrichtern vorsehen.

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Schmuck äußert sich

Noah Schmuck selbst zeigte sich überrascht von der Entscheidung. „Der Rücktritt erfolgte offenbar allein aufgrund meiner AfD‑Mitgliedschaft. Das ist eine klare Vermischung von Politik und Sport, die ich für falsch halte. Politik gehört ins Parlament, nicht auf den Fußballplatz“, erklärte er gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Schmuck betonte, dass seine Parteizugehörigkeit keinen Einfluss auf seine Tätigkeit als Schiedsrichter habe. Persönliche Gespräche mit den Sportrichtern zu diesem Thema habe es nicht gegeben. Zudem sollen keine Beschwerden über ihn von Spielern oder Eltern beim Fußballkreis vorliegen.

Rechtliche Lage und Verbandsreaktion

Der Fußballverband Mittelrhein verwies auf Anfrage auf die parteipolitische Neutralität, zu der er gesetzlich und satzungsrechtlich verpflichtet sei. Eine Amtsenthebung aufgrund der Mitgliedschaft in einer demokratisch zugelassenen und nicht verbotenen Partei sei derzeit rechtlich nicht möglich. Der Verband erklärte, man befasse sich seit mehr als einem Jahr mit den Auswirkungen von Parteimitgliedschaften auf Funktionen innerhalb des Verbandes. Die Verzögerung bei rechtlichen Klärungen wird von den zurückgetretenen Richtern kritisiert. Der Fußballkreis Euskirchen selbst wollte sich zunächst nicht äußern und verwies auf den Verband.

Aktuelle Situation und Ausblick

Der Rücktritt des Sportgerichts hat zu einem akuten Handlungsbedarf geführt. Derzeit gibt es kein offenes Verfahren, da das Gremium nicht mehr arbeitsfähig ist. Eine Übergangslösung für das Sportgericht wird gesucht. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Vereinbarkeit von politischer Betätigung und Ehrenämtern im Sport auf. Der Fußballverband Mittelrhein steht vor der Herausforderung, eine Balance zwischen Neutralität und der Wahrung der Werte des Sports zu finden.

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