Deutsche Richterin Annett Rombach entscheidet über Olympia-Helmskandal beim Cas
Deutsche Richterin entscheidet über Olympia-Helmskandal

Deutsche Richterin im Mittelpunkt des Olympia-Helmskandals

Seit heute Morgen um 9 Uhr tagt im Mailänder Hilton Hotel die Ad-hoc-Kommission des Internationalen Sportgerichtshofs (Cas). Im Zentrum des Verfahrens steht die deutsche Richterin und Sportrechtsexpertin Annett Rombach aus Frankfurt am Main, die über den Ausschluss des ukrainischen Skeleton-Fahrers Vladyslav Heraskevych von den Olympischen Spielen entscheiden muss.

Der Fall des politischen Helms

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hatte den 27-jährigen Ukrainer vom Wettkampf ausgeschlossen, weil dieser einen Helm mit 24 Bildern von im Krieg gegen Russland gefallenen ukrainischen Sportlern und Freunden tragen wollte. Heraskevych zog daraufhin vor den Cas, um gegen diese Entscheidung zu klagen.

Nach seiner zweieinhalbstündigen Anhörung äußerte sich der Sportler emotional: „Sie haben mir meinen Olympia-Traum genommen. Ich kann nicht mehr fahren, somit ist es vorbei.“ Besonders kritisiert er die Reaktion Russlands auf die IOC-Entscheidung: „Das IOC hat Russland einen großen Propaganda-Dienst erwiesen.“

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Die deutsche Cas-Richterin

Annett Rombach, Gründerin von Rombach Lawyers, ist seit 2009 als Rechtsanwältin tätig und gilt als ausgewiesene Expertin im Sportrecht. Die Jahrgangsbeste des hessischen zweiten Staatsexamens von 2008 sitzt nicht nur im Cas, sondern auch im Basketball Arbitral Tribunal (BAT) und war an über 300 Schiedsverfahren beteiligt.

Bis 2024 lehrte sie an der Deutschen Sporthochschule in Köln am Institut für Sportökonomie und Sportmanagement. Ihr Studium absolvierte sie an der Freien Universität Berlin und der University of Miami, School of Law.

IOC-Präsidentin verteidigt die Regeln

IOC-Präsidentin Kirsty Coventry bekräftigte erneut, dass sich das Komitee an die von den Sportlern selbst gewünschten Regeln halte: „Es ging darum, einen geschützten Raum für Sportler zu schaffen. Diese Orte sollten frei von allen Botschaften sein.“ Den Begriff „Wettkampfstätte“ fasst sie dabei eng aus – der Helm hätte nach dem Rennen getragen werden dürfen, aber nicht während des Wettkampfs.

Heraskevych führte als Gegenbeispiel den amerikanischen Eiskunstläufer Maxim Naumov an, der nach seinem Wettkampf ein Foto seiner bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommenen Eltern zeigte. Coventry entgegnete, dass dies nach dem Wettkampf und nicht auf der Wettkampfstätte erfolgt sei.

Wie lange das Cas-Verfahren unter Leitung der deutschen Richterin dauern wird und welche Entscheidung getroffen wird, bleibt vorerst offen. Die Sportwelt blickt gespannt nach Mailand, wo über einen der politisch brisantesten Fälle der aktuellen Olympischen Spiele verhandelt wird.

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