Höchststand bei Datenschutzbeschwerden in Berlin
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat am Dienstag einen neuen Rekord gemeldet: Im Jahr 2025 gingen insgesamt 9.224 Eingaben ein – ein Anstieg um 52 Prozent im Vergleich zum bisherigen Höchststand von 6.036 im Jahr 2024. Darunter fallen sowohl formelle Beschwerden als auch Anfragen um schriftliche Beratung von betroffenen Personen.
Geldbußen und Verwarnungen
Die Behörde erließ im vergangenen Jahr 53 Verwarnungen und 59 Geldbußen in Höhe von insgesamt 79.450 Euro. Die Summe der Bußgelder bleibt damit vergleichsweise moderat, doch die Zahl der Verfahren zeigt den wachsenden Druck auf die Datenschutzaufsicht.
Kritik an mangelnder Transparenz
Kamp kritisierte die mangelnde Transparenz bei staatlichem Handeln. „2025 war kein gutes Jahr für die Informationsfreiheit in Berlin“, betonte sie. Das Land habe zunächst die Transparenzvorgaben zu Hygienekontrollen im Lebensmittelbereich abgeschafft und weitere gesetzliche Beschränkungen angekündigt. „Mit großer Sorge beobachte ich daher die Tendenzen, die Informationsfreiheit zu beschränken“, erklärte die Beauftragte. „Öffentliche Informationen zugänglich zu machen, stellt eine eigene Aufgabe der Verwaltung dar, die gleichwertig neben den Fachaufgaben stehen sollte.“
Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz
Beim Thema Künstliche Intelligenz (KI) zeigte sich erheblicher Handlungsbedarf. Mehrere Prüfungen vor Ort hätten offenbart, dass Transparenzverpflichtungen beim KI-Einsatz nicht immer eingehalten werden. Ein Unternehmen habe Daten von Schuldnerinnen und Schuldnern zur psychologisch optimierten Ansprache und zum vermeintlich anonymisierten Training eines KI-Modells verarbeitet, ohne darüber ausreichend zu informieren. Das gleiche Problem sei bei einer Online-Plattform festgestellt worden.
Datenschutzverstöße durch Beschäftigte
Erneut betrafen zahlreiche Verfahren Fälle, in denen Beschäftigte Daten aus dem Arbeitskontext für private Zwecke weitergenutzt hatten. Dazu gehört der Fall eines Polizisten, der einen Vorgang abfragte, in dem er selbst als Täter geführt wurde. In einem anderen Fall griff ein Arzt ohne Befugnis auf Gesundheitsdaten ihm unterstellter Beschäftigter zu. Ein weiterer Fall betrifft eine psychiatrische Ambulanz, in der ein Rezeptionist die E-Mail-Adresse einer Patientin nutzte, um ihr mitzuteilen, dass er sie bei einem Treffen näher kennenlernen möchte. Regelmäßig wurden deshalb Bußgelder verhängt.
Meldungen von Datenschutzvorfällen
Die Datenschutzbeauftragte erhielt im vergangenen Jahr im Schnitt vier Meldungen von Datenschutzvorfällen pro Tag. Insgesamt meldeten private und öffentliche Stellen 1.462 Vorfälle, bei denen es im Zuge eines Sicherheitsvorfalls zu einer unbefugten Offenlegung oder zu einem unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten kam. Ein wiederkehrendes Problem seien auch Mängel im Umgang mit Datenschutzvorfällen sowohl aufseiten der verantwortlichen Unternehmen als auch bei ihren Auftragsverarbeitern.



