Eilantrag erfolgreich: Bremer Forscher darf Affenversuche unter Auflagen fortsetzen
Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Forscher der Universität Bremen weiterhin Versuche mit Affen durchführen darf. Allerdings gelten strenge Auflagen: Der Wissenschaftler darf an neuen Versuchstieren keine chirurgischen Eingriffe mehr vornehmen. Diese Entscheidung beendet vorläufig einen jahrelangen Rechtsstreit um die umstrittenen Tierversuche.
Hintergrund des langwierigen Gerichtsverfahrens
Der Neuro- und Kognitionsforscher setzt seit 1997 Makaken für seine Experimente ein, bei denen die Affen konditioniert werden, um bestimmte Aufgaben zu lösen. Im November 2023 lief die Genehmigung für diese Versuche aus, und das Gesundheitsressort des Landes Bremen lehnte eine Verlängerung ab. Daraufhin erhob der Forscher Widerspruch und stellte einen ersten Eilantrag bei Gericht.
Im April 2024 entschied das Gericht zunächst zugunsten des Wissenschaftlers, da es die Forschung als wichtiger erachtete als die Belastung der Versuchstiere. Das Land Bremen holte daraufhin neue Gutachten ein und lehnte die Affenversuche erneut ab, was zu einer weiteren Klage des Forschers führte.
Begründung des aktuellen Gerichtsbeschlusses
In der jüngsten Entscheidung argumentierte das Verwaltungsgericht, dass ein Verbot der Versuche einen zu hohen Schaden für die Forschung verursachen würde. Die Richter stuften die Belastung für die Tiere als „nicht höher als mittelgradig“ ein. Allerdings wurde die Erlaubnis mit der klaren Einschränkung erteilt, dass keine invasiven Eingriffe mehr durchgeführt werden dürfen.
Gegen diesen Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden, was die Möglichkeit für weitere rechtliche Auseinandersetzungen offenlässt. Der Fall zeigt die anhaltende Spannung zwischen wissenschaftlichen Forschungsinteressen und Tierschutzbelangen.



