Bundesregierung plant Abschaffung der Solar-Förderung für private Haushalte
Solar-Förderung für Privathaushalte soll gestrichen werden

Bundesregierung will Solar-Förderung für Privathaushalte streichen

Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die staatliche Förderung für private Solaranlagen abzuschaffen. Der Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der der BILD vorliegt, plant die Einstellung der finanziellen Unterstützung für neue Installationen von kleinen Fotovoltaik-Anlagen bis zu 25 Kilowatt installierter Leistung.

Wirtschaftlichkeit als Begründung

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begründet diesen Schritt damit, dass kleine Solaranlagen aufgrund gesunkener Kosten inzwischen oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich seien. „Die Preise für Anlagen und Speicher sind deutlich gesunken“, so die Ministerin. Sie betont, dass sich neue Installationen auf dem Dach für Verbraucher bereits rechneten, insbesondere wenn hohe Eigenverbrauchsanteile realisiert werden könnten.

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums führte aus, dass die Allgemeinheit derzeit über Steuermittel Strom aus kleinen Fotovoltaik-Dachanlagen finanziere. Dieser Strom könne sich bereits ohne Förderung wirtschaftlich tragen und werde teilweise auch dann ins Netz eingespeist, wenn kein Bedarf bestehe, was Systemprobleme verschärfen könne.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Kritik aus der Solarbranche

Markus Meyer, Politikchef beim Solaranlagen-Marktführer Enpal, äußerte sich kritisch zu dem Entwurf. Zwar stimme die Stoßrichtung, Solaranlagen müssten stärker in die Systemverantwortung genommen werden, doch der Entwurf biete dafür keine ausreichenden Anreize. „Wir haben die Technologie, jetzt muss die Politik endlich nachziehen und alle Akteure der Energiewirtschaft in die Pflicht nehmen“, sagte Meyer. Er forderte, dass Netzbetreiber privaten Erzeugern ermöglichen sollten, ihren Strom selbst und direkt zu vermarkten.

Bestandsschutz und Ziele bleiben erhalten

Für bestehende Solaranlagen soll es laut dem Entwurf Bestandsschutz geben. Bisher erhalten Betreiber, die Solarstrom auf ihrem Dach erzeugen und ins Netz einspeisen, 20 Jahre lang einen festen Betrag pro Kilowattstunde. Diese Regelung bleibt für bereits installierte Anlagen unverändert.

Das übergeordnete Ziel der Bundesregierung, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern, wird im Arbeitsentwurf weiterhin festgehalten. Im Jahr 2025 lag dieser Anteil nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent.

Die geplante Abschaffung der Förderung markiert einen Wendepunkt in der deutschen Solarpolitik und könnte die Dynamik der Energiewende in privaten Haushalten beeinflussen. Die Debatte über die richtigen Anreize für dezentrale Energieerzeugung wird damit neu entfacht.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration