Landkreis Prignitz äußert sich zu möglichem Saatkrähen-Abschuss
Der Landkreis Prignitz steht einer Allgemeinverfügung zum Abschuss von Saatkrähen kritisch gegenüber. Bevor eine solche Maßnahme ergriffen werden könne, müssten zunächst mildere Mittel wie gebeiztes Saatgut oder die Vergrämung der Vögel eingesetzt werden, erklärte Marc Frankowiak, Leiter des Sachbereichs Umwelt in der Kreisverwaltung, im Landwirtschaftsausschuss des Kreistags. Zudem sei nach Paragraf 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes eine belastbare Darstellung ernster Schäden erforderlich, die bei Landwirten aufgetreten sind.
BLR-Fraktion fordert Prüfung von Abschüssen
Die Fraktion BLR (Bauern und ländliche Region) hatte kürzlich einen Antrag im Kreistag durchgesetzt, der die Kreisverwaltung beauftragt, den gezielten Abschuss von Saatkrähen zu prüfen. Die Fraktion begründet den Antrag mit erheblichen Schäden für Landwirte. Konkret verlangt sie die Prüfung des Erlasses einer Allgemeinverfügung, wonach Jagdausübungsberechtigte und Personen mit Jagderlaubnis zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen einen Vergrämungsabschuss durchführen dürfen.
Ein solcher Antrag ist rechtlich heikel, da Saatkrähen streng geschützt sind. Sie unterliegen wie alle Rabenvögel dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem besonderen Schutzstatus des Bundesnaturschutzgesetzes. Frankowiak betonte, dass der Erhaltungszustand der Population durch einen möglichen Abschuss nicht verschlechtert werden dürfe.
Einzelfallregelung weniger aufwendig
Bei einer Allgemeinverfügung seien Widersprüche von allen Anwohnern möglich, während eine Einzelerlaubnis nur den Antragsteller betreffe, in der Regel den Landwirt. Zudem müsse bei einer Allgemeinverfügung stets der gleiche anwendbare Fall vorliegen. Die durch Saatkrähen verursachten Schäden seien jedoch unterschiedlich. Daher stuft Frankowiak Einzelgenehmigungen als weniger aufwendiges Mittel ein, auch wenn grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Allgemeinverfügung gelten. Eine Allgemeinverfügung könnte jedoch sinnvoll sein, wenn die Zahl der Anträge auf Vergrämung von derzeit vier auf etwa zehn bis 15 steige und somit einen personellen Mehraufwand verursache.
In der nächsten Kreistagssitzung will Frankowiak ausführlicher berichten und möglicherweise einen Entwurf für eine Genehmigung zum Saatkrähen-Abschuss vorlegen. Zudem regte er eine Gesprächsrunde mit betroffenen Landwirten an.



