Baumschnitt-Verbot ab März: Diese Gartenarbeit muss noch diese Woche erledigt werden
Baumschnitt-Verbot ab März: Gartenarbeit diese Woche erledigen

Baumschnitt-Verbot ab März: Diese Gartenarbeit muss noch diese Woche erledigt werden

Wer einen gepflegten Garten mit gesunden und kräftigen Bäumen sowie Sträuchern erhalten möchte, greift regelmäßig zur Heckenschere oder Säge. Doch Vorsicht: Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt klare Regeln für den Baumschnitt vor. Wer diese ignoriert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Zeit drängt, denn ab dem 1. März sind radikale Schnittmaßnahmen strikt verboten.

Schutz für Tiere und Pflanzen

Zum Schutz von brütenden und nistenden Vogelarten sowie anderen Tieren, die in Gehölzen Unterschlupf suchen, untersagt das Gesetz drastische Eingriffe wie das Kappen oder radikale Kürzen von Hecken, Sträuchern und Bäumen in der Zeit vom 1. März bis 30. September. Wer also umfangreiche Schnittarbeiten plant, sollte diese unbedingt noch in dieser Woche abschließen. Ansonsten heißt es warten bis zum Herbst, wenn die Schonzeit endet.

Hohe Bußgelder drohen

Wie das Immobilienportal Immowelt informiert, können Verstöße gegen diese Vorschrift mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In Einzelfällen sind sogar noch höhere Strafen möglich. Ein rechtzeitiger Pflegeschnitt im Spätwinter bietet zudem pflanzenphysiologische Vorteile: Die Pflanzen befinden sich in einer vegetativen Ruhephase, haben ihren Saftfluss weitgehend eingestellt und sind daher weniger anfällig für Schnittwunden.

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Optimale Bedingungen für den Schnitt

Für den Baumschnitt sollten frostfreie Tage abgewartet werden. Bei Temperaturen unter -5 Grad Celsius können harte Schnitte erhebliche Schäden verursachen. Ideal ist ein Schnitt an einem trockenen, bewölkten Tag, um zu verhindern, dass die Schnittwunden durch Frost oder direkte Sonneneinstrahlung belastet werden.

Ausnahmen und lokale Regelungen

Sind Pflegeschnitte in den Frühjahrs- und Sommermonaten komplett tabu? Nein. Kleine Triebe, Astspitzen und Totholz können weiterhin entfernt werden. Solange keine Vögel im Gehölz brüten oder andere Tiere dort leben, sind Form- und Pflegeschnitte sowie nicht aufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahmen erlaubt. Der Motorsägenhersteller Stihl empfiehlt jedoch, sich vor größeren Eingriffen bei der örtlichen Gemeinde zu erkundigen. Viele Gemeinden haben eigene Baumschutzsatzungen, die das Bundesnaturschutzgesetz ergänzen und zusätzliche Einschränkungen enthalten können.

Fazit: Gartenbesitzer sollten die letzten Tage des Februars nutzen, um notwendige Schnittarbeiten durchzuführen. So vermeiden sie nicht nur hohe Bußgelder, sondern tragen auch aktiv zum Artenschutz bei und fördern die Gesundheit ihrer Pflanzen.

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