Baumschnitt-Verbot ab März: Diese Gartenarbeit muss noch diese Woche erledigt werden
Wer Bäume und Sträucher in seinem Garten stutzen oder radikal beschneiden möchte, sollte diese Arbeiten unbedingt noch in dieser Woche abschließen. Ab dem 1. März tritt nämlich das strikte Schnittverbot des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft, das bis zum 30. September andauert. Diese Regelung dient dem Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren, die in Gehölzen Unterschlupf und Nistmöglichkeiten suchen.
Horrende Bußgelder bei Verstößen
Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit massiven finanziellen Konsequenzen rechnen. Wie das Immobilienportal Immowelt warnt, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden – in besonders schweren Fällen sogar noch mehr. Diese hohen Strafen unterstreichen die Bedeutung des Naturschutzes und sollen Gartenbesitzer davon abhalten, während der sensiblen Brut- und Nistzeit radikale Eingriffe vorzunehmen.
Optimale Bedingungen für den Winterschnitt
Ein Pflegeschnitt im Spätwinter bietet zudem biologische Vorteile für die Pflanzen. In dieser vegetativen Ruhephase haben Bäume und Sträucher ihren Saftfluss weitgehend eingestellt, was sie weniger anfällig für Schnittwunden macht. Allerdings sollten einige wichtige Punkte beachtet werden:
- Warten Sie frostfreie Tage ab, da Temperaturen unter -5 Grad Celsius bei größeren Schnitten Schäden verursachen können
- Idealerweise schneiden Sie an einem trockenen, bewölkten Tag, um die Belastung der Schnittwunden durch Frost oder direkte Sonneneinstrahlung zu minimieren
- Bei umfangreichen Maßnahmen wie Baumfällungen empfiehlt der Motorsägenhersteller Stihl, sich vorher bei der Gemeinde zu erkundigen, da viele Kommunen zusätzliche Baumschutzsatzungen erlassen haben
Was während der Schonzeit erlaubt ist
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet nicht alle Schnittmaßnahmen während der Schonzeit von März bis September. Folgende Arbeiten bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
- Entfernung von kleinen Trieben und Astspitzen
- Beseitigung von Totholz
- Form- und Pflegeschnitte, sofern keine brütenden Vögel oder anderen Tiere im Gehölz leben
- Nicht aufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahmen
Dennoch gilt: Wer radikale Schnittmaßnahmen wie das Kappen oder starke Kürzen von Hecken, Sträuchern und Bäumen plant, sollte diese unbedingt noch vor Ende Februar durchführen. Ansonsten heißt es abwarten bis zum Herbst, wenn die Schonzeit endet und wieder umfangreichere Gartenarbeiten erlaubt sind.



