Baumschnitt-Verbot ab März: Jetzt noch Hecken und Sträucher stutzen, sonst drohen hohe Bußgelder
Baumschnitt-Verbot ab März: Jetzt noch Hecken stutzen

Baumschnitt-Verbot ab März: Jetzt noch Hecken und Sträucher stutzen, sonst drohen hohe Bußgelder

Wer einen gepflegten Garten mit gesunden und kräftigen Pflanzen möchte, kommt um regelmäßige Schnittmaßnahmen nicht herum. Doch Gartenbesitzer sollten jetzt schnell handeln, denn die Zeit für radikale Schnitte an Bäumen und Sträuchern läuft ab. Ab dem 1. März tritt das bundesweite Schnittverbot gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz in Kraft, das bis zum 30. September andauert.

Schutzzeit für brütende Vögel und Tiere

Das Verbot dient in erster Linie dem Schutz von brütenden und nistenden Vogelarten sowie anderen Tieren, die in Hecken, Sträuchern und Bäumen Unterschlupf suchen. Während dieser Schutzperiode sind drastische Maßnahmen wie das Kappen oder radikale Kürzen von Gehölzen strikt untersagt. Wer also umfangreiche Schnittarbeiten plant, sollte diese unbedingt noch in den letzten Februartagen abschließen, ansonsten muss bis zum Herbst gewartet werden.

Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich

Wie das Immobilienportal Immowelt warnt, können Verstöße gegen diese Vorschrift mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sind möglich, in besonders schweren Fällen sogar noch höhere Summen. Ein weiterer Vorteil des Spätwinterschnitts liegt in der vegetativen Ruhephase der Pflanzen: Der Saftfluss ist weitgehend eingestellt, wodurch die Gewächse weniger anfällig für Schnittwunden sind und besser verheilen können.

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Optimale Bedingungen für den Schnitt

Für den Baumschnitt sollten jedoch frostfreie Tage abgewartet werden, da Temperaturen unter minus fünf Grad Celsius bei harten Schnitten Schäden verursachen können. Ideal sind trockene, bewölkte Tage, die verhindern, dass die frischen Schnittwunden durch Frost oder intensive Sonneneinstrahlung zusätzlich belastet werden. Diese Bedingungen fördern eine schnelle und gesunde Wundheilung der Pflanzen.

Ausnahmen und lokale Regelungen

Doch bedeutet das Bundesnaturschutzgesetz, dass über die gesamte Frühjahrs- und Sommermonate keinerlei Pflegemaßnahmen mehr erlaubt sind? Nein, denn kleine Triebe, Astspitzen und Totholz dürfen weiterhin entfernt werden. Solange keine brütenden Vögel oder andere geschützte Tiere in den Gehölzen leben, sind Form- und Pflegeschnitte sowie nicht aufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahmen weiterhin gestattet.

Der renommierte Motorsägenhersteller Stihl empfiehlt Gartenbesitzern, sich vor umfangreichen Schnittarbeiten oder gar Baumfällungen bei der örtlichen Gemeinde zu erkundigen. Viele Kommunen haben zusätzliche Baumschutzsatzungen erlassen, die das Bundesnaturschutzgesetz ergänzen und teilweise strengere Regelungen enthalten können. Eine vorherige Information kann somit unliebsame Überraschungen und kostspielige Verstöße vermeiden.

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