Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit: Bundesländer schützen Wildtiere
Mit dem Frühling erwacht die Natur, und für Hundehalter beginnt eine Zeit mit klaren Vorschriften. In vielen Bundesländern gilt jetzt die Leinenpflicht, um Wildtiere während der sensiblen Brut- und Setzzeit zu schützen. Ein sonniger Morgen im März mag verlockend sein, doch freilaufende Hunde können Rehe, Füchse, Hasen und Vögel aufschrecken – mit potenziell fatalen Folgen für den Nachwuchs.
Warum die Leinenpflicht im Frühjahr so wichtig ist
Im Frühjahr bekommen zahlreiche Wildtiere Junge, eine entscheidende Phase für den Arterhalt. Ein frei laufender Hund stört durch seine bloße Anwesenheit die Tiere, was zu Stress oder sogar zum Verlassen der Nester führen kann. Die Leinenpflicht soll dies verhindern und gilt in vielen Natur- und Waldgebieten ganzjährig, während der Brut- und Setzzeit oft sogar verschärft.
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
Wer die Leinenpflicht ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel müssen Halter mit Geldstrafen zwischen 25 und 50 Euro rechnen. In der Schonzeit oder bei wildernden Hunden können die Bußgelder jedoch deutlich höher ausfallen – in einigen Bundesländern drohen sogar Summen bis zu 5.000 Euro. Als letztes Mittel dürfen Jäger in bestimmten Regionen wildernde Hunde erschießen, um Wildtiere zu schützen.
Regelungen der Bundesländer im Detail
Es gibt keine einheitlichen Vorschriften in Deutschland; jedes Bundesland setzt eigene Regeln um. Hier ein Überblick:
- Baden-Württemberg und Bayern: Keine generelle Leinenpflicht, aber Städte und Gemeinden können lokale Vorschriften erlassen. In Schutzgebieten gilt häufig Leinenzwang.
- Berlin und Hamburg: Grundsätzlich Leinenpflicht. In Berlin ist die Leine auf maximal zwei Meter Länge beschränkt, mit Ausnahmen für Auslaufgebiete oder Hundeführerschein. In Hamburg ist Freilauf nur mit bestandener Gehorsamsprüfung auf erlaubten Flächen möglich.
- Brandenburg: Leinenpflicht an vielen öffentlichen Orten und im Wald.
- Niedersachsen: Vom 1. April bis 15. Juli gilt Leinenpflicht in der freien Landschaft.
- Sachsen-Anhalt: Vom 1. März bis 15. Juli ist die Leine in Wald und offener Landschaft vorgeschrieben.
- Saarland: Vom 1. März bis 30. Juni darf der Hund im Wald nur frei laufen, wenn er jederzeit abrufbar ist und die Wege nicht verlässt.
- Bremen: Vom 15. März bis 15. Juli gilt außerhalb der Stadt Leinenpflicht.
- Schleswig-Holstein: Im Wald ganzjährig Leinenpflicht; vom 1. April bis 31. Oktober sind Hunde an vielen Stränden verboten, außer an Hundestränden.
- Thüringen: Im Wald besteht Leinenpflicht.
- Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen: Keine landesweiten Regelungen, aber Kommunen können eigene Vorschriften erlassen.
Ausnahmen: Wo Hunde frei laufen dürfen
Freilaufflächen, Hundewiesen oder ausgewiesene Hundestrände sind meist von der Leinenpflicht ausgenommen. Dort dürfen Hunde in der Regel ohne Leine toben, sofern keine Sonderregeln für bestimmte Rassen gelten. Es empfiehlt sich, vor jedem Ausflug die lokalen Bestimmungen zu prüfen.
Hunde lieben die Freiheit, doch im Frühjahr geht es für Wildtiere ums Überleben. Wer zur Leine greift, schützt nicht nur Reh und Hase, sondern im Zweifel auch seinen eigenen Hund vor Konflikten und Gefahren.



