Gericht: Antrag gegen Wal-Rettung vor Poel eingegangen
Antrag gegen Wal-Rettung vor Poel eingegangen

Wal vor Poel: Bürgerinitiative klagt gegen Rettungsversuch

Der vor der Insel Poel in der Ostsee gestrandete Wal sorgt weiterhin für juristische Auseinandersetzungen. Nachdem zunächst mehrere Anträge auf eine Rettungsaktion gestellt worden waren, ist nun beim Verwaltungsgericht Schwerin ein Antrag gegen den laufenden Rettungsversuch eingegangen. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, stammt der am Montag eingegangene Antrag von einer Bürgerinitiative. Er richtet sich gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel, die durchgeführten oder veranlassten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rettung einzustellen. Hilfsweise fordert die Initiative, die Maßnahmen erst nach Vorlage eines speziellen Gutachtens durchzuführen.

Private Initiative führt Rettung durch

Die derzeitigen Bemühungen, den Wal aus seiner misslichen Lage zu befreien, werden nicht von Behörden oder dem Land selbst unternommen. Vielmehr hat eine private Initiative die Verantwortung übernommen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern duldet und überwacht die Maßnahmen lediglich. Bereits vor einer Woche hatte Schwerins Umweltminister Till Backhaus (SPD) überraschend grünes Licht für das Rettungskonzept der Initiative gegeben. Zuvor hatten Experten von Rettungsversuchen abgeraten, um dem Tier unnötigen Stress zu ersparen. Ein entsprechendes Gutachten war vorgelegt worden.

Frühere Anträge auf Rettung gescheitert

Bereits in der Vergangenheit hatte es mehrfach Anträge beim Verwaltungsgericht Schwerin gegeben, mit denen eine Rettungsaktion erzwungen werden sollte. Diese waren jedoch laut Gerichtssprecher an der fehlenden Antragsbefugnis der jeweiligen Antragsteller gescheitert. Den Antragstellern stehe kein Anspruch auf die begehrte behördliche Maßnahme zu. Zuletzt waren nach Angaben des Sprechers noch drei Anträge mit entsprechendem Ziel anhängig. Auch bei dem nun gegen den Rettungsversuch gerichteten Antrag zweifelt das Gericht an der Antragsbefugnis. Es laufe eine Frist, in der die Antragsteller entscheiden sollten, ob sie ihren Antrag zurückziehen.

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