Ein Sturz in eine tiefe Sandgrube oder aus dem geöffneten Fenster, eine Kapuzenkordel, die am Klettergerüst zur Gefahr wird, oder ein Teich, der zur tödlichen Falle werden kann – immer wenn Kinder schwere Unfälle erleiden, stellt sich die Frage nach der Aufsichtspflicht. Professorin Angie Schneider, Familienrechtlerin an der Universität Bremen, erklärt, was Eltern und andere Aufsichtspersonen beachten müssen.
Welche Pflichten haben Aufsichtspersonen?
Wer auf Kinder aufpasst, muss sie vor Gefahren schützen. Es gibt jedoch keine starren Regeln, wie umfassend die Aufsicht sein muss. Die Rechtsprechung betrachtet stets den Einzelfall, so Schneider. Dabei spielen das Alter des Kindes, seine Eigenheiten, die Umgebung und die Zumutbarkeit für die Aufsichtsperson eine Rolle. Ein ruhiges Kind erfordert möglicherweise eine andere Betreuung als ein risikobereites Kind.
Die Bedeutung des Alters
Bis zum Alter von etwa vier Jahren müssen Kinder nach aktueller Rechtsprechung durchgehend beaufsichtigt werden, sagt Schneider. Im gesicherten häuslichen Bereich sind jedoch kurze Ausnahmen möglich. Ab vier Jahren sind kleine Freiräume erlaubt, also kurze Zeiten ohne permanente Aufsicht. Dennoch kommt es immer auf den Einzelfall an.
Alltagssituationen: Was tun, wenn man zur Toilette muss?
Es gibt Situationen, in denen Eltern den Unfall nicht verhindern können, erklärt die Juristin. Wenn ein Fall vor Gericht landet, wird geprüft, ob die Eltern den Unfall hätten verhindern können. Bei kleinen Kindern muss die Aufsichtsperson beim Toilettengang sicherstellen, dass keine gefährlichen Gegenstände in der Nähe sind. Auch Telefongespräche oder das Öffnen der Tür sind alltägliche Situationen, die eine kurze Ablenkung bedeuten. Je jünger das Kind ist, desto mehr sind die Eltern verpflichtet, für eine sichere Umgebung zu sorgen.
Die Rechtsexpertin betont, dass die Zumutbarkeit für Eltern stets berücksichtigt wird. Es sei unmöglich, Kinder rund um die Uhr zu überwachen. Dennoch gelte: Je kleiner das Kind, desto größer die Sorgfaltspflicht.



