Tierquälerei-Vorwürfe in Brandenburger Entenmast: Betrieb weist Anschuldigungen entschieden zurück
Entenmast-Vorwürfe in Brandenburg: Betrieb widerspricht

Vorwürfe der Tierquälerei in Brandenburger Entenmastbetrieb sorgen für Aufsehen

Im Osten Brandenburgs ist ein Entenmastbetrieb in den Fokus geraten, nachdem die Tierrechtsorganisation Animals Rights Watch (ARIWA) schwere Vorwürfe der Tierquälerei erhoben hat. Die Organisation hat Strafanzeige erstattet und bezieht sich dabei auf heimlich gedrehtes Videomaterial. Der betroffene Betrieb weist die Anschuldigungen jedoch entschieden zurück und betont, es seien keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz feststellbar.

Heimliche Aufnahmen und konkrete Vorwürfe

Die Organisation ARIWA hat nach eigenen Angaben mit versteckten Kameras Aufnahmen in dem Brandenburger Betrieb gemacht. Auf diesen Videos sei zu sehen, wie Enten beim Verladen getreten, geworfen und teilweise an einem Flügel hochgezerrt worden seien. Die Aktivisten sprechen von systematischer Misshandlung der Tiere und haben ihre Erkenntnisse zunächst dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vorgelegt. Bereits im Jahr 2023 hatte sich die Organisation mit ähnlichen Vorwürfen gegen denselben Betrieb gewandt.

Die Brandenburger Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke äußerte sich gegenüber dem RBB besorgt zu den aktuellen Vorwürfen. „Aus meiner Sicht sind da ganz klar Tierschutzverstöße zu sehen, weil Tiere zum Teil geworfen werden, dann nicht direkt wieder aufstehen. Also sie haben offensichtlich Schmerzen oder leiden“, so Zinke. Ihre Einschätzung unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe, die nun rechtlich geprüft werden müssen.

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Betrieb bestreitet Vorwürfe und verweist auf frühere Einstellung

Der Anwalt des Entenmastbetriebs reagierte umgehend auf die Vorwürfe und teilte mit, dass auf den gesichteten Videoaufnahmen keine strafbaren oder ordnungswidrigen Tierschutzverletzungen festgestellt worden seien. Es handele sich bei den gehaltenen Tieren um männliche Flugenten, deren besonders kräftige Flügel dazu bestimmt seien, den gesamten Rumpf auch während längerer Flugstrecken schmerzfrei zu tragen.

Konkret zu den Vorwürfen erklärte der Anwalt:

  • Auf den Bildern sei zu erkennen, dass Tiere mit den Füßen getrieben, nicht getreten worden seien
  • Beim Anheben einzelner Tiere an Flügeln würden diese stets am starken Oberarmknochen (Humerus) erfasst, der von Flugmuskulatur umgeben sei
  • Die betroffenen Tiere zeigten keinerlei Anzeichen dafür, dass dies für sie schmerzhaft oder leidvoll sein könnte

Der Betrieb habe zudem einen Katalog zusätzlicher Maßnahmen erstellt, „die die Ausstallungen im Interesse des Tierwohls noch weiter optimieren“. Ein bereits 2023 eingeleitetes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sei zudem eingestellt worden, was nach Ansicht des Betriebs für die Rechtmäßigkeit der Betriebspraktiken spreche.

Rechtliche Prüfung durch Staatsanwaltschaft steht noch aus

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) konnte bislang nicht bestätigen, ob eine Strafanzeige eingegangen ist. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Behörde mit den Vorwürfen umgehen wird. Die Situation zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen Tierrechtsaktivisten und landwirtschaftlichen Betrieben in Brandenburg, wo die Tierhaltung ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist.

Die unterschiedlichen Interpretationen der Videoaufnahmen unterstreichen die Komplexität von Tierschutzfragen in der landwirtschaftlichen Praxis. Während Aktivisten von klaren Verstößen sprechen, verweist der Betrieb auf fachgerechte Handhabung und bereits erfolgte rechtliche Prüfungen. Die endgültige Bewertung wird nun von den zuständigen Behörden erwartet.

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