Tierschutzvorwürfe gegen Brandenburger Entenmastbetrieb: Betrieb weist Vorwürfe zurück
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) prüft derzeit eine Anzeige gegen einen Entenmastbetrieb im Osten Brandenburgs. Eine Tierrechtsorganisation hat schwere Vorwürfe der Tierquälerei erhoben und Strafanzeige erstattet. Der betroffene Betrieb sieht jedoch keine Verletzungen des Tierschutzes und weist die Anschuldigungen entschieden zurück.
Heimliche Videoaufnahmen als Beweismittel
Die Organisation Animals Rights Watch (ARIWA) stützt ihre Vorwürfe auf Videomaterial, das mit versteckten Kameras aufgenommen wurde. Sie wirft dem Betrieb vor, dass Enten beim Verladen getreten, geworfen und an einem Flügel hochgezerrt worden seien. Die Organisation spricht von „systematischer Misshandlung“ der Tiere. Bereits im Jahr 2023 hatte sich ARIWA gegen denselben Betrieb gewandt und ihm damals bereits Tierschutzverstöße vorgeworfen.
Die Brandenburger Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke äußerte sich zu den aktuellen Vorwürfen gegenüber dem RBB: „Aus meiner Sicht sind da ganz klar Tierschutzverstöße zu sehen, weil Tiere zum Teil geworfen werden, dann nicht direkt wieder aufstehen. Also sie haben offensichtlich Schmerzen oder leiden.“
Betrieb bestreitet alle Vorwürfe
Der Anwalt des Entenmastbetriebs teilte auf Anfrage mit, dass auf den gesichteten Videoaufnahmen keine strafbaren oder ordnungswidrigen Tierschutzverstöße festgestellt worden seien. Es handele sich bei den Tieren um männliche Flugenten, deren besonders kräftige Flügel dazu bestimmt seien, den gesamten Rumpf auch während längerer Flugstrecken schmerzfrei zu tragen.
Der Anwalt erläuterte weiter: „Auf Bildern sei zu sehen, dass Tiere unter anderem mit den Füßen getrieben, nicht getreten worden seien.“ Zum Vorwurf des Anhebens einzelner Tiere an den Flügeln teilte er mit: „Soweit das zu erkennen ist, werden die davon betroffenen Tiere stets am starken und von der Flugmuskulatur umgebenen Oberarmknochen (Humerus) erfasst und gehalten und zeigen daher auch keinerlei Anzeichen dafür, dass dies für sie schmerzhaft oder leidvoll sein könnte.“
Betrieb ergreift zusätzliche Maßnahmen
Der Betrieb habe trotz der zurückgewiesenen Vorwürfe einen Katalog von zusätzlichen Maßnahmen erstellt, „die die Ausstallungen im Interesse des Tierwohls noch weiter optimieren“. Zudem sei ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2023 nach damaligen Vorwürfen bereits eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) konnte einen Eingang der aktuellen Strafanzeige bislang nicht bestätigen. Die Ermittlungen zu den neuen Vorwürfen sind noch im Gange, während der Betrieb seine Unschuld betont und auf die Einhaltung aller Tierschutzstandards verweist.



