Geflügelpest-Ausbruch nahe Schwedt: Stallpflicht in Uckermark und Barnim verhängt
Die Geflügelpest breitet sich weiter in Europa aus und hat nun direkte Auswirkungen auf die Region Uckermark. Im polnischen Piasek, in unmittelbarer Nähe zur Stadt Schwedt, wurde ein Geflügelbestand positiv auf das hochansteckende H5N1-Virus getestet. Dieser Ausbruch führt zu umgehenden und weitreichenden Maßnahmen in den deutschen Grenzregionen.
Schutzzonen und strenge Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet
Das brandenburgische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz informierte die Kreisverwaltung Uckermark über den Vorfall. Als Reaktion darauf hat der Landkreis Uckermark eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die auf der offiziellen Internetseite des Landkreises öffentlich einsehbar ist. Rund um den Ausbruchsort wurden zwei Zonen festgelegt:
- Eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern
- Eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern
In beiden Zonen gelten ab sofort strenge Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören ein umfassendes Verbringungsverbot für Geflügel und die sofortige Stallpflicht für alle Tiere. Eine detaillierte Karte mit den exakten Grenzen der betroffenen Gebiete steht ebenfalls zur Verfügung.
Hohe Ansteckungsgefahr und dringende Appelle an Halter
Henry Strathmann, Amtstierarzt im Landkreis Uckermark, warnt eindringlich: „Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hoch ansteckend. Es ist daher entscheidend, die Tiere in Geflügelhaltungen zu schützen.“ Er betont, dass alle bekannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden müssen. Dazu zählen:
- Hygienevorschriften
- Regelmäßige Reinigung
- Konsequente Desinfektion
Geflügelhalter, die vermehrte Erkrankungen oder ungewöhnliche Todesfälle in ihren Beständen bemerken, sind verpflichtet, dies unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Strathmann erinnert außerdem daran, dass alle Geflügelhalter ihre Tiere beim Veterinäramt registrieren lassen müssen. Die Kreisverwaltung appelliert mit Nachdruck an alle betroffenen Betriebe, die angeordneten Maßnahmen konsequent umzusetzen, um eine weitere Ausbreitung des Virus wirksam einzudämmen und größere Schäden zu verhindern.



