Gerichtsurteil: Bessere Haltung für Puten in Mastbetrieben nötig
Gerichtsurteil: Bessere Haltung für Puten nötig

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein richtungsweisendes Urteil zur Putenhaltung gefällt. Es entschied, dass die Bedingungen in einem Mastbetrieb in Baden-Württemberg nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Die Behörden sind nun verpflichtet, weitergehende Anforderungen an die Putenhalter zu stellen, um eine artgerechte Haltung sicherzustellen.

Hintergrund des Falles

Im konkreten Fall ging es um einen Putenmastbetrieb in Ilshofen im Landkreis Schwäbisch Hall. Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. hatte die dortigen Haltungsbedingungen als inakzeptabel eingestuft und gefordert, dem Betrieb die Haltung aller Puten oder zumindest einzelner Rassen zu untersagen. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier entsprechend seiner Art und seinen Bedürfnissen angemessen untergebracht werden muss. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, können die Behörden Maßnahmen anordnen.

Fehlende Rechtsverordnung

Bislang gibt es keine spezielle Rechtsverordnung für die Putenhaltung. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind nur Masthühner und Legehennen erfasst. Sylvi Paulick von der Albert Schweitzer Stiftung betonte, dass für Puten lediglich freiwillige Eckpunkte gelten, die jedoch völlig unzureichend seien. Das zuständige Landratsamt Schwäbisch Hall hatte argumentiert, dass aufgrund fehlender Verordnungen unklar sei, welche Maßnahmen angeordnet werden könnten. Das Bundesverwaltungsgericht stellte jedoch klar, dass fehlende Verordnungen nicht dazu führen dürfen, dass nichts unternommen wird.

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Die Entscheidung des Gerichts

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hatte bereits in der Vorinstanz festgestellt, dass die Bedingungen in dem Betrieb nicht angemessen sind. In den Ställen leben mehr als 5.000 Tiere, es fehlen Rückzugsmöglichkeiten, und die Tiere werden im Schlaf häufig von Artgenossen aufgescheucht, was zu Stress führt. Zudem werden die Schnäbel der Puten gekürzt, um Verletzungen durch Picken zu vermeiden. Der VGH ließ offen, wie genau die Behörden eingreifen sollen, urteilte aber, dass sie handeln müssen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Auffassung und wies darauf hin, dass der Betrieb durch zumutbare Maßnahmen sein Haltungssystem verändern könne.

Auswirkungen auf die Branche

Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums lebten 2023 rund neun Millionen Puten in deutschen Mastbetrieben. Die Tiere werden in mehreren Durchgängen pro Jahr gehalten. Eine Henne wächst in 16 Wochen auf ein Schlachtgewicht von zehn Kilogramm heran, Hähne erreichen in 22 Wochen ein durchschnittliches Schlachtgewicht von 20 Kilogramm. Im vergangenen Jahr wurden laut Statistischem Bundesamt rund 27,5 Millionen Puten geschlachtet. Das Urteil könnte nun bundesweit zu Verbesserungen der Haltungsbedingungen führen.

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