Teil-Neuwahl in Dahme-Spreewald nach Klage der Tierschutzpartei
Teil-Neuwahl in Dahme-Spreewald nach Tierschutzpartei-Klage

Gerichtsentscheidung: Tierschutzpartei erzwingt Teil-Neuwahl in Dahme-Spreewald

Nach einer Klage der Partei Mensch Klima Tierschutz muss die Kreistagswahl im Landkreis Dahme-Spreewald in einem Wahlkreis wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht Cottbus erklärte die Wahl vom Juni 2024 im Wahlkreis 1 (Eichwalde, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen) für ungültig. Innerhalb von fünf Monaten nach Rechtskraft des Urteils muss neu gewählt werden.

Hintergrund der Klage

Die Tierschutzpartei fühlte sich im Wahlkampf benachteiligt. Trotz rechtzeitiger Beantragung von Standorten für Großplakate habe die Gemeinde Eichwalde die Sondernutzungserlaubnis erst kurz vor der Wahl ausgestellt, kritisierte der Landesvorsitzende und Kandidat Jan Bärenfeldt aus Zeuthen. Das Gericht gab ihm recht: Die Gemeinde informierte die Partei erst sechs Tage vor der Wahl über die Genehmigung. Dadurch sei das Wahlergebnis in unzulässiger Weise beeinflusst worden.

Urteilsbegründung

Der Tierschutzpartei sei „durch dieses nicht zu rechtfertigende Verwaltungshandeln gleichheitswidrig die Chance einer effektiven Wahlwerbung mit Groß- und Laternenplakaten genommen worden, die anderen Wahlbewerbern rechtzeitig vor der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 zur Verfügung gestanden habe“, so das Gericht. Der Fehler sei mandatserheblich gewesen. Die Partei hatte argumentiert, dass ihr nur 110 Stimmen für den Einzug in den Kreistag fehlten. Da jeder Wahlberechtigte drei Stimmen hatte, hätten nur 37 Wähler die Partei wählen müssen. „Somit bin ich mir sicher, dass die viel zu spät aufgestellten Großplakate uns den Sitz im Kreistag gekostet haben“, sagte Bärenfeldt.

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Rechtsmittel möglich

Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Gemeinden müssen nun die Neuwahl vorbereiten.

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