Debatte um Nacktszene: Kinski vs. Wenders
Seit Tagen beschäftigt die Filmbranche ein Fall, der grundsätzliche Fragen aufwirft: Der Anwalt von Schauspielerin Nastassja Kinski hat eine Klage angekündigt, falls Regisseur Wim Wenders eine Nacktszene aus seinem Film „Falsche Bewegung“ (1975) nicht entfernt. Wenders wiederum plädiert für eine Grundsatzdebatte über den Umgang mit Filmerbe. Was sind die Hintergründe, und wie könnte der Konflikt gelöst werden?
Die Szene, um die es geht
In „Falsche Bewegung“ verkörpert Kinski die stumme Artistin Mignon. In einer rund zweiminütigen Szene schleicht sich die Hauptfigur Wilhelm nachts in ihr Zimmer, legt sich zu ihr und entblößt ihren Oberkörper. Kinski war damals 13 Jahre alt. Die Szene deutet sexuelle Handlungen an. Kinskis Anwalt Christian Schertz argumentiert, dass die Szene heute undenkbar wäre und ohne Beeinträchtigung des Films entfernt werden könne.
Kinskis Perspektive
Kinski selbst äußerte sich kürzlich in der „Süddeutschen Zeitung“: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war.“ Sie fühlte sich von Wenders nicht beschützt. Ihr Anwalt betont, dass die Szene mehrfach gedreht wurde und Kinski sich in der Rückschau überfordert fühlte. Schertz kritisierte Wenders' Rede beim Deutschen Filmpreis als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. „Er hat damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen.“
Wenders' Standpunkt
Wenders hatte bei der Preisverleihung gesagt, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“, könne seinem jungen Ich aber keinen Vorwurf machen. Er bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte über den Umgang mit Filmerbe. „Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?“ Er warnte vor einem Präzedenzfall: Wenn er den Film kürze, sei das bei anderen Filmen ebenfalls möglich. Die Filmakademie hat sich bislang nicht geäußert.
Reaktionen aus der Filmbranche
Regisseurin Karoline Herfurth kritisierte Wenders' Rede: „Es wäre so groß gewesen, wenn ein so großer Mann einmal öffentlich gesagt hätte: Ich habe einen Fehler gemacht.“ Regisseurin Julia von Heinz schlug vor, die Szene zu kontextualisieren, etwa durch Triggerwarnungen und Begleitmaterial. Sie empfahl Wenders, das Gespräch mit Kinski zu suchen.
Expertenmeinungen zum Filmerbe
Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch hält die Debatte für wichtig, warnt aber vor einer Korrektur der Geschichte: „Das sind ja auch wichtige Dokumente.“ Heleen Gerritsen von der Deutschen Kinemathek betont die Notwendigkeit historischer Einordnung: „Wenn historische Filme heute gezeigt werden, sind Einführungen, Gespräche oder kuratorische Hinweise notwendig.“
Juristische Schritte und Vergleichsfälle
Schertz kündigte an, noch diese Woche abzuwarten. Falls keine Reaktion erfolge, werde man klagen. Er verweist auf eine Einigung beim Tatort „Reifezeugnis“ (1977), bei dem Kinski ebenfalls nackt zu sehen war. Wenders hatte in seiner Rede auf Steven Spielberg verwiesen, der eine Szene in „E.T.“ nachträglich änderte und später bereute. Diese Fälle seien jedoch nicht direkt vergleichbar.
Die Debatte zeigt, wie kontrovers der Umgang mit historischen Filmwerken ist. Während die einen eine nachträgliche Korrektur fordern, plädieren andere für Kontextualisierung und Bewahrung. Der Fall Kinski vs. Wenders könnte richtungsweisend sein.



