Neue EU-Richtlinie gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern
Die Europäische Union geht künftig härter gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vor. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich auf neue einheitliche Straftaten, die mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Unter anderem wird EU-weit strafbar, für den Zugriff auf Livestreams von sexuellem Kindesmissbrauch zu bezahlen. Auch der Erwerb, Besitz oder die Verbreitung von KI-Systemen zur Herstellung von Missbrauchsmaterial wird unter Strafe gestellt. Dies sei angesichts der zunehmenden Verbreitung von Deepfakes und anderem KI-generiertem Missbrauchsmaterial notwendig, hieß es.
Strafbarkeit von Anleitungen und Grooming
Der Besitz und Austausch von Anleitungen zur Begehung von Kindesmissbrauch oder zur Herstellung von entsprechendem Material, etwa als Buch oder Online-Leitfaden, soll ebenfalls strafbar sein. Die neue Richtlinie erfasst zudem das sogenannte Grooming – die Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke – als strafbare Handlung. Schweigen oder fehlender Widerstand eines Kindes darf künftig nicht als Einwilligung zu sexuellen Handlungen gelten. In Deutschland können Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren solchen Handlungen zustimmen, jedoch nur innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen. Nach den neuen EU-Regeln darf sich ein Täter dabei nicht fälschlicherweise als Gleichaltriger ausgeben.
Längere Verjährungsfristen und schärfere Strafen
Die Unterhändler legten zudem längere Verjährungsfristen und schärfere Strafen fest. In Deutschland gibt es bereits hohe Verjährungsfristen. Die neuen Regelungen sehen auch Maßnahmen zum Opferschutz vor, wie ein Recht auf Entschädigung durch die Täter. Die nun getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden, was jedoch als Formalie gilt. Danach haben die nationalen Regierungen drei Jahre Zeit, ihre Strafgesetzbücher anzupassen.
Abgrenzung zur Chatkontrolle
Die Richtlinie ist von der sogenannten Chatkontrolle zu unterscheiden. Die umstrittene Verordnung, nach der Internetunternehmen verpflichtet werden sollen, Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzuspüren, zu melden und zu entfernen, wird derzeit noch auf EU-Ebene diskutiert.



