Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei festsitzenden Beschäftigten im Nahen Osten
Der eskalierte Konflikt zwischen den USA, Israel und Iran hat tausende Urlauber und Geschäftsreisende im Nahen Osten festsitzen lassen. Wenn Flüge ausfallen und Beschäftigte nicht rechtzeitig aus dem Ausland zurückkehren können, stellen sich dringende arbeitsrechtliche Fragen. Grundsätzlich gilt: Ist die Rückreise objektiv unmöglich, etwa weil keine Flugverbindungen verfügbar sind, liegt ein Fall der sogenannten Unmöglichkeit vor.
In solchen Situationen können Beschäftigte ihre vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen. Für die Dauer dieser tatsächlichen Unmöglichkeit entfällt in der Regel die Arbeitspflicht. Allerdings besteht gleichzeitig auch kein Anspruch auf Vergütung, da ohne erbrachte Arbeitsleistung kein Lohn geschuldet ist.
Keine Sanktionen bei unverschuldeter Situation
Die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nathalie Oberthür, betont: „Mangels Beeinflussbarkeit gibt es aber auch keine arbeitsrechtlichen Sanktionen.“ Wer die Rückreise nicht beeinflussen kann und sich ernsthaft um eine Heimkehr bemüht, handelt nicht schuldhaft. Abmahnungen oder gar Kündigungen wären in solchen Fällen regelmäßig nicht gerechtfertigt.
Dieser Schutz gilt jedoch nur, wenn die Unmöglichkeit der Rückreise tatsächlich gegeben ist und der Beschäftigte nachweislich alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um zurückzukehren.
Mobile Arbeit aus dem Ausland: Keine einseitige Anordnung möglich
Eine häufige Frage betrifft die Möglichkeit, aus dem Ausland weiterzuarbeiten, auch wenn keine Vereinbarung für mobile Arbeit besteht. Hierzu stellt Oberthür klar: „Mobile Arbeit kann nicht einseitig angeordnet werden, sondern muss einvernehmlich vereinbart werden.“
Sie bedarf einer entsprechenden vertraglichen Grundlage oder einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Selbst bei bestehenden Homeoffice-Vereinbarungen ist die Lage kompliziert: „Wenn Homeoffice vereinbart ist, ist nur im häuslichen Arbeitszimmer Arbeitsleistung geschuldet, nicht an einem anderen Ort.“
Bei Vereinbarungen zur mobilen Arbeit könnte die Situation theoretisch anders sein, allerdings ist bei diesen in der Regel der Arbeitnehmer berechtigt, seinen Arbeitsort frei zu wählen – was kaum der Fall ist, wenn er an einem Flughafen oder in einer Krisenregion festsitzt.
Komplexe rechtliche Rahmenbedingungen bei Auslandsarbeit
Die Arbeit aus dem Ausland wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, die nicht unterschätzt werden sollten:
- Arbeitsschutz und Datenschutz: Der Arbeitnehmer muss sichere Arbeitsorte wählen können, die den Anforderungen an Datenschutz entsprechen. An einem öffentlichen Flughafen mit sensiblen Daten zu arbeiten, könnte erhebliche Sicherheitsrisiken bergen.
- Steuerrechtliche Implikationen: Arbeit aus dem Ausland ist nicht ohne weiteres zulässig. Es müssen steuerrechtliche Fragen geklärt werden, insbesondere ob durch die Arbeit im Ausland steuerliche Pflichten im Gastland entstehen.
- Sozialversicherungsrecht: Auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte müssen berücksichtigt werden, da sich durch die Arbeit im Ausland möglicherweise die Versicherungspflicht verändern kann.
- Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis: Es muss geprüft werden, ob in dem jeweiligen Land eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis besteht und benötigt wird.
Oberthür hat deshalb Zweifel, ob selbst bei Bestehen einer Vereinbarung zur mobilen Arbeit diese aus dem Ausland einseitig angeordnet werden darf, wenn der Mitarbeiter nicht ohnehin zur Arbeit in dem Land gewesen ist. „Einvernehmlich ist das natürlich möglich, aber auch dann muss die Arbeitgeberin die genannten Punkte prüfen und klären, um nicht unnötige Haftungsrisiken einzugehen“, rät die Expertin.
Praktische Empfehlungen für Arbeitgeber und Beschäftigte
Für beide Seiten ergeben sich aus dieser Situation klare Handlungsempfehlungen:
- Kommunikation ist entscheidend: Bei Flugausfällen oder Reiseproblemen sollten Beschäftigte umgehend Kontakt mit ihrem Arbeitgeber aufnehmen und die Situation schildern.
- Dokumentation der Bemühungen: Es ist wichtig, alle Versuche zur Rückreise zu dokumentieren, um im Nachhinein nachweisen zu können, dass man sich ernsthaft um eine Heimkehr bemüht hat.
- Rechtliche Beratung einholen: Bei Unsicherheiten sollten beide Seiten rechtlichen Rat einholen, insbesondere wenn es um die Möglichkeit von Auslandsarbeit geht.
- Einvernehmliche Lösungen suchen: Wenn mobile Arbeit aus dem Ausland in Betracht gezogen wird, sollte dies immer einvernehmlich und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Rahmenbedingungen geschehen.
Die aktuelle Situation im Nahen Osten zeigt deutlich, wie wichtig klare Vereinbarungen und ein Bewusstsein für die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Auslandsaufenthalten sind – sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte.



