Elternzeit, Teilzeit oder Kinderkrankengeld – Beschäftigte mit Kindern müssen Familie und Job unter einen Hut bringen. Dafür haben sie besondere Rechte, doch viele nutzen sie nicht. Oft fehlt das Wissen, manchmal die Angst vor dem Arbeitgeber. Welche Rechte sind wichtig? Und wie spricht man sie am besten an?
Elternzeit: Mehr als nur das erste Jahr
Jeder Elternteil hat Anspruch auf 36 Monate Elternzeit pro Kind. Bis zu 24 Monate können auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen werden. Die Anmeldung muss frühzeitig erfolgen: sieben Wochen vorher (bis zum dritten Geburtstag) beziehungsweise 13 Wochen vorher (bei Kindern zwischen drei und acht Jahren).
Wichtig: Elternzeit und Elterngeld sind unabhängig voneinander. Das Elterngeld ist meist nach 12 bis 14 Monaten ausgeschöpft, der Anspruch auf Elternzeit besteht jedoch weiter.
Während der Schwangerschaft und Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Für Schwangere beginnt dieser mit der Schwangerschaft, sofern der Arbeitgeber davon weiß. Für Beschäftigte in Elternzeit greift der Kündigungsschutz acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (bzw. 14 Wochen bei späterer Inanspruchnahme).
Nach der Rückkehr haben Beschäftigte Anspruch auf einen gleichwertigen Job. „Das klingt klar, ist in der Praxis aber oft schwierig“, sagt Fachanwältin Sandra Runge. Denn eine konkrete Definition von „gleichwertig“ fehlt. Anhaltspunkte sind Budget- oder Personalverantwortung.
Teilzeit: Verschiedene Modelle
Neben der unbefristeten Teilzeit gibt es befristete Modelle wie Teilzeit während der Elternzeit und die Brückenteilzeit. Grundsätzlich haben Beschäftigte (auch ohne Kinder) Anspruch auf Teilzeit, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat und der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
„Der Arbeitgeber kann Teilzeit aber ablehnen – das ist leider oft ein Hindernis“, so Runge. Bei normaler Teilzeit und Brückenteilzeit reichen betriebliche Gründe, bei Teilzeit in Elternzeit müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen.
Flexibles Arbeiten: Kein Recht auf Homeoffice
Homeoffice ist für Eltern ein echter Gamechanger, doch die wenigsten haben einen Anspruch darauf. Ein Recht auf mobiles Arbeiten gibt es nur, wenn es schriftlich im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten ist. Wer bereits im Homeoffice arbeitet, sollte sich das per Zusatzvereinbarung bestätigen lassen, rät Runge.
Mehr Flexibilität gibt es für stillende Personen: Ihnen stehen bezahlte Stillpausen zu – mindestens zweimal 30 oder einmal 60 Minuten zusätzlich zu den regulären Pausen. Bei mehr als acht Stunden Arbeit ohne Ruhepause von mindestens zwei Stunden sind es zweimal 45 Minuten. Gibt es keine Stillmöglichkeit am Arbeitsplatz, kann eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten verlangt werden.
Wenn das Kind krank ist
Gesetzlich Krankenversicherte können bis zu 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, maximal 35 Tage pro Jahr, freigestellt werden. Der Anspruch gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und setzt eine ärztliche Bescheinigung sowie fehlende andere Betreuung im Haushalt voraus. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage pro Kind und maximal 70 Tage pro Jahr. Während dieser Zeit wird Kinderkrankengeld gezahlt – etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes.
Ist das Kind krank und kann nicht anderweitig betreut werden, können Eltern auch nach Paragraf 616 BGB für kurze Zeit voll bezahlt freigestellt werden – üblicherweise bis zu fünf Tage im Jahr. „Dieser Anspruch kann vertraglich ausgeschlossen werden, daher lohnt ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag“, rät Runge.
Warum viele Eltern ihre Rechte nicht nutzen
Selbst wenn Eltern ihre Rechte kennen: Vor Gericht gehen die wenigsten. „Das liegt oft an Betriebskulturen, die Vollzeit und ohne Erwerbsunterbrechung honorieren und Abweichungen bestrafen“, sagt Soziologin Yvonne Lott. „Oft sind es traditionelle Geschlechterbilder. Vor allem Männer verzichten auf ihre Rechte, um der Karriere willen.“ Frauen nehmen ihre Rechte eher in Anspruch, da sie den Löwenanteil der Sorgearbeit leisten.
Die Bedenken, mit Arbeitszeitreduzierung zu signalisieren, dass der Job nicht Priorität hat, sind nicht unbegründet. „Wir haben harte Fakten, dass die Inanspruchnahme von Rechten bestraft wird“, so Lott. Ändern lässt sich das nur durch Normalisierung: Je mehr Väter Elternzeit nehmen, desto normaler wird es. Nur so versteht auch die Führungsebene, dass Familiengründung ein normaler Lebensbestandteil ist.
Wie Eltern ihre Rechte ansprechen können
Wer seine Rechte nutzen will, muss sie oft aktiv ansprechen. „Mit guter Vorbereitung“, sagt Stephan Megow, Berater bei Robert Half. „Eltern sollten ihre Rechte kennen, aber auch konkrete Vorschläge machen, wie sich ihre Wünsche umsetzen lassen.“ Entscheidend seien ein sachlicher, lösungsorientierter Ton, Transparenz und gutes Erwartungsmanagement. Hilfreich sind Formulierungen wie: „Ich habe mir Gedanken gemacht, wie sich meine Arbeitszeit so gestalten lässt, dass sowohl meine Aufgaben als auch meine familiären Verpflichtungen gut vereinbar sind.“
In Zeiten flexiblen Arbeitens bewerten Arbeitgeber Ergebnisse stärker als reine Präsenz, sagt Megow. „Darum ist es umso wichtiger, klare Zielvereinbarungen zu treffen. Wer seine Bedürfnisse kennt und ruhig und respektvoll äußert, wirkt überzeugend statt fordernd.“



