Neue Arbeitsmarktzugänge für Asylbewerber in Planung
Asylbewerber in Deutschland könnten schon bald deutlich schneller einer regulären Beschäftigung nachgehen dürfen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU hat konkrete Pläne vorgestellt, die es Schutzsuchenden ermöglichen sollen, grundsätzlich bereits nach drei Monaten Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Arbeit aufzunehmen.
Koalitionskompromiss zur Beschleunigung der Integration
„Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell“, betonte Dobrindt in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“. Der Minister nannte damit Details eines zwischen Union und SPD ausgehandelten Kompromisses in der Asylpolitik. Das Innenministerium bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass die rechtliche Grundlage für diese Neuregelung im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) geschaffen werden soll, das kurz vor der Umsetzung im Bundestag steht.
Aktuelle Regelungen und geplante Lockerungen
Bisher existiert laut Arbeitsministerium faktisch ein sechsmonatiges Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Dies betrifft insbesondere Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die während des gesamten Asylverfahrens in solchen Einrichtungen leben müssen. Ausnahmen kann die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen.
Die geplante Lockerung sieht vor, dass dieses Arbeitsverbot deutlich verkürzt wird – eine Arbeitspflicht soll es allerdings nicht geben. „Die beste Integration ist die in die Arbeitswelt“, unterstrich Dobrindt. „Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit.“
Kein Einfluss auf Asylverfahren
Die Neuregelung soll ausdrücklich keinen Einfluss auf Ablauf oder Ausgang des Asylverfahrens nehmen. Ob eine Person einen Job habe oder nicht, wirke sich nicht auf die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Schutz aus, betonte das Ministerium. Ausdrücklich nicht profitieren sollen bereits abgelehnte Asylbewerber sowie Menschen, die im Verfahren nicht mitwirken, etwa durch Verschleierung ihrer Identität oder falsche Angaben zu Fluchtgründen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen ihr Erwerbseinkommen grundsätzlich behalten. Wenn sie Sozialleistungen beziehen, wird das Einkommen entsprechend angerechnet.
Koalitionsunterstützung und grüne Kritik
Die SPD unterstützt die Pläne Dobrindts nachdrücklich. „Arbeit ist ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration, insbesondere um die deutsche Sprache schnell zu lernen“, erklärte der erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, gegenüber der „Rheinischen Post“. Außerdem brauche die deutsche Wirtschaft dringend Arbeitskräfte. Daher sei es zu begrüßen, „dass Minister Dobrindt jetzt hier den Koalitionsvertrag umsetzt“.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD tatsächlich zugesagt: „Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir abbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren.“
Die Grünen äußern sich hingegen deutlich kritischer und warnen vor einem „Täuschungsmanöver“. Entscheidend sei am Ende, ob tatsächlich alle Betroffenen arbeiten dürften – „oder ob erneut große Gruppen ausgeschlossen werden“, sagte Innenpolitiker Marcel Emmerich der „Rheinischen Post“. Außerdem sei Dobrindt nicht konsequent in seiner Linie. Einerseits verspreche er einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, andererseits würden Integrationskurse eingeschränkt, obwohl das Lernen der Sprache zentral für eine nachhaltige Integration sei.
Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch: „Ob es Herr Dobrindt wirklich ernst damit meint, Menschen in Arbeit zu bringen, wird er noch beweisen müssen. Wir warten auf den Gesetzentwurf.“
Umsetzung über Europäisches Asylsystem
Umsetzen will die Koalition die Pläne mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland. Diese Reform war am 14. Mai 2024 in Brüssel beschlossen worden und wird Mitte des Jahres anwendbar. Die EU-Mitgliedstaaten müssen entsprechend ihr nationales Recht anpassen. Im Bundestag ist das noch nicht abschließend beschlossen, es wird aber erwartet, dass das Thema in Kürze auf der Tagesordnung steht.
Mit dem Gesetz sollen auch Verfahren beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Außerdem sollen Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.
Für Menschen aus Herkunftsstaaten, deren Bürger in Europa nur selten als schutzbedürftig anerkannt werden, sollen Asylverfahren an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind Teil der umfassenderen Reform des europäischen Asylsystems, das aktuell in nationales Recht umgesetzt wird.



