Bundesagentur für Arbeit plant Daten-Polizei gegen systematischen Sozialleistungsmissbrauch
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will mit einer speziellen Daten-Polizei energisch gegen organisierte Abzocker vorgehen, die Sozialleistungen missbräuchlich in Anspruch nehmen. In einer Anhörung vor dem Bundestag an diesem Montag kündigte die Behörde den Aufbau einer zentralisierten Struktur an, die den systematischen, organisierten Leistungsmissbrauch durch Stützeempfänger bekämpfen soll.
Datenanalysen und internationale Verfolgung
Die neue Einheit soll mithilfe moderner Datenanalysen kriminelle Tatmuster erkennen, um dann auch im internationalen Kontext gegen möglichen Missbrauch vorzugehen. Der Bundestag muss dafür nun die erforderlichen rechtlichen Grundlagen schaffen. Die BA hat den Einsatz der Daten-Polizei bereits in zwei regionalen Pilotprojekten getestet und dabei positive Erfahrungen gesammelt.
Zwar würde der bundesweite Aufbau ab dem Jahr 2027 voraussichtlich etwa 10,5 Millionen Euro kosten. Doch laut einer offiziellen Stellungnahme der Behörde könnte durch vermiedene Zahlungen und zurückgeholte Leistungen für jeden investierten Euro mehr als das Dreifache eingespart werden. Zusätzlich schlägt die BA eine Rechtsänderung vor, um endlich eine aussagekräftige Statistik zum Leistungsmissbrauch einführen zu können.
Kampf gegen Schwarzarbeit und Mindestlohn-Betrug
Das neue Grundsicherungsgesetz sieht bereits ergänzende Maßnahmen vor, um Leistungsmissbrauch durch Stützeempfänger zu verhindern. Künftig werden die Jobcenter verpflichtet sein, Anhaltspunkte für vorsätzliche Schwarzarbeit oder die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns an den Zoll weiterzuleiten, der für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig ist.
Verdachtsmomente können sich aus Hinweisen Dritter oder aus eigenen Erkenntnissen der Jobcenter ergeben. Beispielsweise könnte im Rahmen von Datenabgleichen oder durch Beobachtungen des Außendienstes bekannt werden, dass ein Stützeempfänger Einkünfte aus Werk- oder Dienstleistungen erzielt, ohne diese ordnungsgemäß zu melden.
Härtere Strafen für Arbeitgeber geplant
Mit verschärften Sanktionen müssen auch Arbeitgeber rechnen, die Bezieher von Grundsicherung bei sich schwarzarbeiten lassen oder Scheinarbeitsverhältnisse anmelden. Sie sollen künftig für die Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Gelder haften müssen. Diese Regelung sendet ein klares Signal, dass Schwarzarbeit sowohl auf Seiten der Leistungsberechtigten als auch der Arbeitgeber nicht geduldet wird.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: Werden Sozialleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen, schadet das der Akzeptanz des Sozialstaats und missachtet die Leistung all derer, die mit ihren Steuern und Beiträgen solidarisch das Sozialsystem tragen.



