Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte gekündigter Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter während der laufenden Kündigungsfrist nicht einfach von der Arbeit freistellen dürfen. Diese Praxis sei unwirksam, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter in einem Fall aus Niedersachsen (Aktenzeichen: 5 AZR 108/25).
Grundrecht auf Beschäftigung überwiegt Arbeitgeberinteressen
Die Richter betonten in ihrer Begründung, dass das grundrechtlich geschützte Interesse eines Arbeitnehmers an einer Beschäftigung bis zur tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses schwerer wiege als das Interesse des Arbeitgebers, den Mitarbeiter vor Ablauf der Kündigungsfrist von seinen Arbeitspflichten zu entbinden. „Das grundrechtlich geschützte Interesse eines Arbeitnehmers an einer Beschäftigung bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses überwiegt das Interesse eines Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung freizustellen“, so die klare Aussage des Gerichts.
Konkreter Fall eines Vertriebsleiters
Verhandelt wurde der Fall eines Gebietsleiters im Vertriebsaußendienst, dessen Arbeitsvertrag eine Klausel enthielt, die eine Freistellung bei oder nach Ausspruch einer Kündigung – unabhängig davon, von welcher Seite diese ausging – unter Fortzahlung der Vergütung vorsah. Nachdem der Gebietsleiter sein Arbeitsverhältnis fristgemäß gekündigt hatte, forderte sein Arbeitgeber nicht nur die Freistellung, sondern auch die Rückgabe des Dienstwagens. Der Mitarbeiter klagte sich durch alle Instanzen, da er die Aufforderung zur Freistellung als unrechtmäßig ansah.
Bedeutung für die Arbeitspraxis
Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die betriebliche Praxis:
- Arbeitgeber können nicht mehr automatisch von Freistellungsregelungen während der Kündigungsfrist ausgehen
- Die Rechte der Arbeitnehmer auf Beschäftigung werden gestärkt
- Vertragsklauseln, die eine pauschale Freistellung vorsehen, sind unwirksam
- Der Fall unterstreicht die Bedeutung individueller Abwägungen im Arbeitsrecht
Das Urteil zeigt deutlich, dass pauschale Regelungen zur Freistellung während der Kündigungsfrist nicht mit den grundrechtlich geschützten Interessen der Arbeitnehmer vereinbar sind. Arbeitgeber müssen künftig sorgfältig prüfen, ob eine Freistellung im Einzelfall tatsächlich gerechtfertigt ist oder ob sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.



