Tarifeinigung bei der Bahn: Fünf Prozent Gehaltsplus für Lokführer und Friedenspflicht bis 2028
Bahn und GDL einigen sich auf Gehaltsplus und Friedenspflicht

Tarifkonflikt beendet: Bahn und Lokführergewerkschaft GDL erzielen umfassende Einigung

Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer haben nach intensiven Verhandlungen eine wegweisende Tarifvereinbarung getroffen. Diese Einigung beendet den langwierigen Arbeitskampf und bringt konkrete Verbesserungen für die Beschäftigten. Die Vereinbarung umfasst nicht nur finanzielle Aspekte, sondern regelt auch strukturelle Fragen für die kommenden Jahre.

Konkrete Gehaltssteigerungen und Sonderzahlungen

Die Kernpunkte der Einigung sehen vor, dass die Löhne und Gehälter der Beschäftigten in zwei Schritten erhöht werden. Zum 1. August 2026 und erneut zum 1. August 2027 steigen die Entgelte jeweils um 2,5 Prozent. Damit ergibt sich über die Laufzeit des Tarifvertrags ein kumuliertes Plus von fünf Prozent. Bereits im April 2026 erhalten alle Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 700 Euro. Für Auszubildende und dual Studierende wurde eine Sonderzahlung von 350 Euro vereinbart.

Neue Entgeltstufe für langjährige Berufserfahrung

Ein besonderer Erfolg für die Gewerkschaft ist die Einführung einer zusätzlichen Entgeltstufe für Beschäftigte mit besonders langer Berufserfahrung. Diese Regelung honoriert die langjährige Tätigkeit und das Fachwissen erfahrener Lokführer. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und endet planmäßig Ende 2027. Damit läuft er zeitgleich mit dem Tarifvertrag der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG aus.

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Friedenspflicht bis 2028 und Auswirkungen auf Arbeitskämpfe

Die Einigung bedeutet konkret, dass es in den Jahren 2026 und 2027 keine Warnstreiks bei der Deutschen Bahn geben wird. Damit ist die Schiene für die kommenden zwei Jahre vor Arbeitsniederlegungen geschützt. Für das erste Quartal 2028 wurde zudem eine Friedenspflicht vereinbart. Die Lokführergewerkschaft GDL kann somit frühestens ab April 2028 wieder zu Arbeitskämpfen aufrufen. Ab Anfang 2028 muss der bundeseigene Konzern dann mit beiden Gewerkschaften gleichzeitig neue Tarifverträge aushandeln.

Kompromisse beim umstrittenen Tarifeinheitsgesetz

Ein bedeutender Durchbruch wurde beim langjährigen Streitthema Tarifeinheitsgesetz erzielt. Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass in einem Betrieb nur die Tarifverträge jener Gewerkschaft gelten, die dort die Mehrheit der Mitglieder hat. Bahn und GDL haben nun Ausnahmen von dieser Regelung vereinbart. Ab Januar 2027 kann die von der GDL ausgehandelte Entgelttabelle auch für GDL-Mitglieder in Minderheitsbetrieben angewendet werden. Ab Januar 2028 gilt dies ebenfalls für Zulagen und Regelungen zum Arbeitszeitvolumen.

Diese Vereinbarung bezieht sich speziell auf die drei Unternehmen DB Regio, DB Cargo und DB Fernverkehr und hat eine Laufzeit bis Ende 2030. Zudem wurde festgelegt, dass künftig mit einem notariellen Zählverfahren ermittelt wird, welche Gewerkschaft in welchem Betrieb die Mehrheit hat. Über diese Frage hatte es zuletzt immer wieder erheblichen Streit und zahlreiche Gerichtsverfahren gegeben. Von den rund 300 Betrieben bei der Bahn werden derzeit weniger als 20 als GDL-Mehrheitsbetriebe gewertet.

Diese umfassende Tarifeinigung markiert einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der Arbeitsbeziehungen im Schienenverkehr. Sie schafft Planungssicherheit für Beschäftigte, Unternehmen und Reisende gleichermaßen.

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