Landesarbeitsgericht Hannover verhandelt Berufung von AfD-nahem Verein gegen VW
Berufungsverfahren: AfD-naher Verein zieht gegen VW vor Gericht

Landesarbeitsgericht Hannover verhandelt Berufung von AfD-nahem Verein gegen VW

Der langwierige Rechtsstreit zwischen der AfD-nahen Arbeitnehmerorganisation Zentrum und dem Automobilkonzern Volkswagen um den Zutritt zu einem Werk erreicht nun die nächste juristische Instanz. Die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in Hannover wird am 12. Mai über die Berufung des Vereins Zentrum verhandeln, wie das Gericht offiziell mitteilte. Damit setzt sich der Verein gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig zur Wehr, das die ursprüngliche Klage bereits im vergangenen August in erster Instanz abgewiesen hatte.

Kern des Konflikts: Zugang zum Werk und Gewerkschaftsstatus

Der Verein Zentrum, der sich selbst als „alternative Gewerkschaft“ bezeichnet, strebt bei Volkswagen Group Services am Standort Isenbüttel im Landkreis Gifhorn die Wahl gewerkschaftlicher Vertrauensleute an. Zu diesem Zweck verlangt der Verein Zugang zum Betrieb, was Volkswagen jedoch konsequent verweigert. Der Automobilriese begründet dies mit der fehlenden Tariffähigkeit des Vereins. Da Zentrum diese wesentliche Voraussetzung nicht erfülle, könne sich der Verein auch nicht auf die gesetzlichen Sonderrechte einer anerkannten Gewerkschaft berufen, so die Argumentation von VW.

Historische Entwicklung und aktuelle Aktivitäten des Vereins

Der Verein Zentrum ist bisher vor allem in Süd- und Ostdeutschland aktiv und blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. Gegründet wurde er im Jahr 2009 unter dem Namen „Zentrum Automobil“ im Mercedes-Benz-Werk in Stuttgart-Untertürkheim. Bereits 2010 gelang dem Verein mit einer eigenen Liste der erstmalige Einzug in einen Betriebsrat, später folgten weitere Erfolge bei Daimler in Rastatt und Sindelfingen. Bei der anstehenden Betriebsratswahl im März dieses Jahres tritt Zentrum erstmals auch bei Volkswagen in Niedersachsen an – konkret mit zwei Kandidaten im Werk Braunschweig. Allerdings gelten diese Kandidaten dort nicht als offizielle Gewerkschaftsliste, sondern lediglich als Arbeitnehmerliste ohne den vollen Gewerkschaftsstatus.

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Die bevorstehende Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hannover markiert somit einen entscheidenden Moment im andauernden Konflikt um die Anerkennung und Rechte alternativer Arbeitnehmervertretungen in der deutschen Automobilindustrie. Die Entscheidung des Gerichts wird nicht nur für den Verein Zentrum, sondern auch für die betriebliche Mitbestimmungspraxis in Deutschland von erheblicher Bedeutung sein.

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