In Brandenburg eskaliert der Dauerstreit um die Kosten für Fehlfahrten von Rettungswägen. Der Landkreis Märkisch-Oderland kündigte an, ab Ende des Monats wieder Gebührenrechnungen an die Besteller von Rettungsdiensteinsätzen zu schicken, bei denen am Ende kein Patient ins Krankenhaus gebracht wurde. Eine Lösung des Konflikts zwischen Krankenkassen, Landkreisen und kreisfreien Städten ist derzeit nicht in Sicht.
13 Vermittlungsgespräche ohne Ergebnis
Eine „Kleine Anfrage“ der AfD-Gesundheitspolitikerin Daniela Oeynhausen, die am Montag vom Potsdamer Landtag veröffentlicht wurde, zeigt, mit welchem Engagement sich das Potsdamer Gesundheitsministerium um eine bislang vergebliche Vermittlung bemüht hat. Seit März 2025 gab es insgesamt 13 Spitzen- und Fachgespräche zu diesem Thema, die noch von der damaligen BSW-Ministerin Britta Müller begonnen wurden.
Seit Ende März 2026 hat Gesundheitsminister René Wilke (SPD) daran allerdings offenbar nicht mehr selbst teilgenommen. Die Gespräche, deren erstes 2025 sogar unter der Leitung von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) stattfand, werden mittlerweile von den Staatssekretären des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt geführt. Stets beteiligt ist jedoch der Leiter der Abteilung Gesundheit, Michael Zaske.
Land lehnt Übernahme des Rettungsdienstes ab
Zur geplanten Notfallreform des Bundes betont das Ministerium in der Antwort, dass sich Brandenburg für eine auskömmliche Finanzierung des Rettungsdienstes einsetze. Man begrüße, dass „die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der GKV im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch verankert wird, so dass das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes als ein Teil der Krankenbehandlung anerkannt wird.“
Dies bilde die Realität des Rettungsdienstes besser ab als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrkosten. Auch das Problem der Fehlfahrten werde so gelöst. Man wolle aber sicherstellen, dass Investitions- und Vorhaltekosten weiterhin Bestandteil der Entgelte bleiben.
Eine klare Absage erteilte die Landesregierung erneut Forderungen der Opposition, den Rettungsdienst in Trägerschaft des Landes zu übernehmen. „Das brandenburgische Landesrecht legt fest, dass die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des Rettungsdienstes sind“, heißt es in der Antwort. „Die Landesregierung hat keine Absicht, diese grundsätzliche Zuständigkeit zu verändern.“
AfD fordert Übernahme der 300-Millionen-Kosten
Die Fragestellerin Oeynhausen zeigte sich von der Antwort wenig begeistert. Aus ihrer Sicht würden die Landkreise mit den Kosten für Fehlfahrten allein gelassen. „Ich fordere die Landesregierung auf, die aufgelaufenen Kosten für Fehlfahrten in Höhe von geschätzt 300 Millionen Euro zu übernehmen“, so Oeynhausen. Nur so könne verhindert werden, dass etwa der Landkreis Märkisch-Oderland künftig Gebührenbescheide an Patienten verschicke. Angesichts der Haushaltslage des Landes dürfte dieser Wunsch jedoch unrealistisch bleiben.



