Hitze am Arbeitsplatz: Todesfälle und mehr Unfälle auf dem Arbeitsweg
Hitze am Arbeitsplatz: Todesfälle und mehr Unfälle

Seit 2010 sind in Deutschland 24 Menschen durch Hitzschlag oder Sonnenstich bei der Arbeit ums Leben gekommen. Das berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Besonders gefährdet sind Berufsgruppen, die im Freien arbeiten, wie Bauarbeiter, Landwirte und Beschäftigte in der Landwirtschaft. Doch auch auf dem Weg zur Arbeit lauern Gefahren: Eine DGUV-Studie von 2025 zeigt, dass die Zahl der Wegeunfälle bei Temperaturen von 30 Grad oder mehr um rund zwölf Prozent steigt.

Bauarbeiter besonders von Hitze betroffen

Bauarbeiter sind stundenlang direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt und verrichten schwere körperliche Arbeit. Asphalt, Beton, Maschinen und Fahrzeuge geben zusätzliche Wärme ab, Schattenplätze fehlen häufig. Laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft starben in den vergangenen drei Jahren drei Menschen als Folge von hitzebedingten Arbeitsunfällen wie Sonnenstich, Hitzschlag oder Hitzeerschöpfung. Eine gesetzliche Temperaturgrenze für einen Baustopp gibt es nicht. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer haben Anspruch auf freiwillige Vorsorge beim Betriebsarzt, persönliche Schutzausrüstung wie Helme mit Nackenschutz, langärmelige UV-schützende Kleidung und Sonnenbrille sowie auf ausreichend Trinkwasser und Pausen. Arbeitgeber sollten das Risiko zusätzlich mit Schutzzelten oder Kühlwesten reduzieren.

Schulen ohne Klimaanlagen: Hitzeregeln fehlen

Für Schulen gibt es keine bundesweit einheitlichen Hitzeregeln. Ob Unterricht verkürzt wird, zusätzliche Pausen stattfinden oder auf Sport verzichtet wird, entscheiden die Schulleitungen nach den jeweiligen Landesregeln. Viele Schulen sind baulich schlecht auf Hitze vorbereitet. Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, bestätigte gegenüber BILD: „Schulen mit Klimaanlagen gibt es vermutlich nahezu keine in Deutschland.“

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Landwirte und Saisonarbeiter leiden unter Hitze

Auch Beschäftigte und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft leiden immer wieder unter hitzebedingten Gesundheitsschäden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) meldet regelmäßig Fälle von Hitzekollaps, Hitzeerschöpfung oder Sonnenstichen. Die SVLFG informiert regelmäßig über Risiken und Schutzmaßnahmen. Laut einer Sprecherin wurden 2025 insgesamt 3.290 Saisonarbeitskräfte vor Ort beraten.

Studie: Hitze erhöht Unfallrisiko auf dem Arbeitsweg

Eine DGUV-Studie von 2025 zeigt: Steigen die Temperaturen auf 30 Grad oder mehr, passieren rund acht Prozent mehr Arbeits- und Wegeunfälle als an milden Tagen. Besonders alarmierend ist der Anstieg der Wegeunfälle um etwa zwölf Prozent. Hohe Temperaturen beeinträchtigen Konzentration und Reaktionsvermögen, was das Unfallrisiko erhöht.

Todesfälle durch Hitze am Arbeitsplatz

Hitze belastet den Körper stark: Der Blutdruck sinkt, das Herz arbeitet schneller, der Körper verliert Flüssigkeit und Mineralstoffe. Erste Warnsignale sind Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit. Im schlimmsten Fall droht ein lebensgefährlicher Hitzschlag. Allein 2013 gab es laut DGUV sechs Tote durch hitzebedingte Arbeitsunfälle. Die Zahl der nicht tödlichen Unfälle ist statistisch schwer erfassbar; Fachleute gehen von Zahlen im oberen zweistelligen bis unteren dreistelligen Bereich aus. Meldepflichtig ist ein Arbeitsunfall erst, wenn der Betroffene mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.

Pflichten der Arbeitgeber bei Hitze

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei hohen Temperaturen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen. Dazu gehören ausreichend Trinkwasser, Schattenplätze, angepasste Arbeitszeiten, zusätzliche Erholungspausen, UV-Schutzkleidung sowie Kopfbedeckungen oder moderne Kühlwesten. Wer Schutzkleidung tragen muss, darf sie nicht einfach ausziehen. Nach Empfehlungen der DGUV sollen Schutzmaßnahmen bereits ab 26 Grad Celsius geprüft werden. Wer zwischen April und September regelmäßig zur Mittagszeit im Freien arbeitet, hat zusätzlich Anspruch auf eine Untersuchung beim Betriebsarzt.

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