Die Koalition aus Union und SPD plant weitreichende Änderungen bei den Regeln für Krankschreibungen. Wie der Koalitionsausschuss am Montag beschloss, soll die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen abgeschafft werden. Zudem soll für Beschäftigte künftig die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Tag der Erkrankung eingeführt werden.
Telefonische Krankschreibung wird gestrichen
Bislang war es möglich, sich bei leichten Erkrankungen wie einer Erkältung telefonisch krankschreiben zu lassen, ohne einen Arzt aufsuchen zu müssen. Diese Regelung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, soll nun wieder abgeschafft werden. Die Koalition begründet den Schritt mit dem Ziel, Missbrauch zu verhindern und die ärztliche Versorgung zu entlasten.
AU-Pflicht ab dem ersten Tag
Bislang müssen Arbeitnehmer in der Regel erst ab dem dritten Krankheitstag eine AU vorlegen. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass die Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung erforderlich ist. Dies betrifft alle Beschäftigten, unabhängig von Branche oder Arbeitsvertrag. Die Koalition erhofft sich dadurch eine Reduzierung von Krankmeldungen und eine höhere Transparenz.
„Mit diesen Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass Krankmeldungen nur dann erfolgen, wenn tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt“, sagte ein Sprecher der Koalition. Die genauen Details sollen nun in einem Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden. Kritiker warnen vor zusätzlicher Bürokratie und Belastung für Arbeitnehmer.



