Arbeitsrechtliches Urteil: Krankschreibung nach Kündigung schützt Lohnanspruch
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf bringt Klarheit in eine häufige arbeitsrechtliche Streitfrage: Darf ein Arbeitgeber bei einer Krankschreibung kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses den Lohn einbehalten? Die Antwort lautet eindeutig nein, sofern die Arbeitsunfähigkeit medizinisch begründet ist.
Fall eines Elektrikers mit Spannungskopfschmerzen
Im konkreten Fall hatte ein Elektriker sein Arbeitsverhältnis gekündigt und sieben verbleibende Urlaubstage genommen. Zwei Wochen vor seinem eigentlichen Austrittsdatum ließ er sich jedoch wegen akuter Spannungskopfschmerzen für weitere zwei Wochen krankschreiben. Sein Arbeitgeber hielt dies für verdächtig und verweigerte die Zahlung des Lohns in Höhe von etwa 1.400 Euro für diesen Zeitraum.
Der Arbeitnehmer klagte erfolgreich vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Entscheidend war die Aussage der behandelnden Ärztin, die bestätigte, die Krankschreibung aus eigener Initiative aufgrund akuter Belastungssymptome ausgestellt zu haben. Das Gericht würdigte ihre langjährige Erfahrung und die Tatsache, dass der Patient bereits früher stressbedingte Beschwerden hatte.
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Laut Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte, ist die Kernaussage des Urteils klar: Eine Krankschreibung bleibt auch nach einer Kündigung geschützt, wenn sie medizinisch begründbar ist. Allerdings weist er auf eine wichtige Neuerung hin: „Neu ist, dass am Ende die Aussage eines Arztes nötig ist“, so Görzel.
Das Gericht räumt Arbeitgebern zwar ein, bei auffälligen Umständen Zweifel anmelden zu dürfen – im vorliegenden Fall trug auch die Vorgeschichte des Arbeitnehmers zum Misstrauen bei. Letztlich überwog jedoch die medizinische Begründung.
Verschärfte Anforderungen an Ärzte
Trotz des für Arbeitnehmer positiven Ausgangs sieht Rechtsanwalt Görzel eine tendenziell arbeitgeberfreundlichere Entwicklung. „Gelbe Scheine werden nicht mehr durchgewunken, sondern ein Arzt muss seine medizinische Diagnose vor Gericht rechtfertigen“, erklärt er. Diese erhöhte Transparenzpflicht könnte nach Ansicht des Experten dazu führen, dass manche Ärzte künftig sorgfältiger abwägen, ob sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Das Urteil unterstreicht somit einerseits den Schutz von Arbeitnehmern bei echten Erkrankungen, stellt aber gleichzeitig höhere Anforderungen an die medizinische Dokumentation. Für beide Seiten bedeutet dies mehr Rechtssicherheit, aber auch eine gesteigerte Verantwortung bei der Nachweisführung.



