Millionen-Abfindungen bei der Deutschen Bahn: Die Hintergründe der hohen Summen
Die Deutsche Bahn sorgt erneut für Schlagzeilen mit exorbitanten Abfindungszahlungen an ihre ehemaligen Führungskräfte. Während Ex-Bahnchef Richard Lutz (61) im Oktober 2025 rekordverdächtige 3,4 Millionen Euro für seinen Abschied erhält, kassiert Finanzvorständin Karin Dohm (53) nach nur drei Monaten im Amt eine Millionenzahlung. Diese Fälle werfen die grundsätzliche Frage auf: Warum werden in Deutschland derart hohe Abfindungen gezahlt, und was steckt wirklich hinter diesen Summen?
Die Fakten: Bahn-Vorstände kassieren Millionen
Richard Lutz, der die Deutsche Bahn durch mehrere Krisenjahre führte, lässt sich seinen Abschied im Herbst 2025 mit 3,4 Millionen Euro vergolden. Noch bemerkenswerter ist der Fall von Karin Dohm: Die Finanzvorständin erhielt nach lediglich dreimonatiger Tätigkeit eine Abfindung in Millionenhöhe. Diese Fälle erwecken den Eindruck, dass man in Deutschland bei Jobverlust besonders gut abschneiden kann – doch die Realität ist komplexer.
Deutschland: Ein Paradies für Abfindungen?
Professor Gregor Thüsing (54), Direktor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, erklärt: „Die Höhe der Abfindung hängt neben dem Grund des Ausscheidens regelmäßig von der Größe des Unternehmens ab.“ Deutsche Unternehmen seien oft größer als ihre ausländischen Pendants, entsprechend höher fielen auch die Vorstandsgehälter und damit verbundene Abfindungen aus.
Laut dem aktuellen Abfindungsatlas 2025 liegt die durchschnittliche Abfindung in Deutschland bei etwa 6.469 Euro. Dieser Wert wird jedoch durch die extrem hohen Summen bei Dax-Vorständen verzerrt. Interessant ist jedoch: Auch normale Arbeitnehmer erhalten immer häufiger Abfindungen.
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Professor Michael Fuhlrott (45), Arbeitsrechtsexperte aus Hamburg, betont: „Arbeitnehmer kämpfen zunehmend um ihren Arbeitsplatz.“ Die Suche nach neuen Stellen gestalte sich schwieriger als noch vor einem Jahr. Unternehmen müssten daher mehr Geld in die Hand nehmen, um einvernehmliche Trennungen zu ermöglichen.
Im deutschen Arbeitsrecht gilt als Faustregel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Zehn Jahre im Unternehmen entsprechen somit etwa fünf Monatsgehältern. Fuhlrott weist jedoch darauf hin, dass dies in der Praxis „allenfalls nur Richtwerte“ seien. Wenn Arbeitgeber keinen triftigen Kündigungsgrund haben, müssen sie häufig deutlich höhere Summen zahlen.
Warum zahlen Konzerne Millionen-Abfindungen?
Die Frage bleibt: Warum akzeptieren Konzerne solche Millionenzahlungen? Thüsing erklärt pragmatisch: „Eine Abfindung kostet am Ende weniger als ein längerer und öffentlichkeitswirksamer Streit.“ Entscheidend sei, was besser für die Gesellschaft und den Börsenkurs des Unternehmens ist. Interessanterweise sind die Abfindungen für vorzeitig ausscheidende Dax-Vorstände in den letzten Jahren im Vergleich zu 2010 bis 2014 sogar gesunken.
Branchenunterschiede und Schutzrechte
Neben der Unternehmensgröße spielen auch Branche und individuelle Schutzrechte eine entscheidende Rolle. In Sektoren wie Pharma oder Banken sowie bei besonders geschützten Arbeitnehmern – etwa Schwerbehinderten, Betriebsräten oder Schwangeren – sind höhere Abfindungssummen üblich. Das deutsche Kündigungsrecht begünstigt Abfindungsforderungen, da es formal den Arbeitsplatz schützt, faktisch aber viele Kündigungsschutzfälle mit einer Abfindung enden.
Fuhlrott betont: „In anderen Ländern ist dies anders: Dort kann – gegen Abfindungszahlung – gekündigt werden.“ Weil dies in Deutschland nicht möglich sei, bleibe die Unsicherheit über die Wirksamkeit einer Kündigung bestehen. „Das ist das Einfallstor für Verhandlungen über Abfindungshöhen.“
Die Realität für normale Arbeitnehmer
Während die Millionen-Abfindungen bei Bahn-Vorständen mediale Aufmerksamkeit erregen, zeigt sich für normale Arbeitnehmer ein differenziertes Bild. Zwar erhalten auch sie zunehmend Abfindungen, doch die Höhe orientiert sich an ihrer individuellen Situation, der Betriebszugehörigkeit und den konkreten Umständen der Trennung. Die exorbitanten Summen der Vorstandsetagen bleiben die Ausnahme, nicht die Regel.



