Die Vorschläge der Rentenkommission stoßen bei den großen Sozialverbänden auf ein geteiltes Echo. Während die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Gesamtverband und der Deutsche Caritasverband einzelne Empfehlungen loben, halten sie andere für unzureichend oder sozial ungerecht. Die Kommission hatte am Dienstag ihre 33 Vorschläge für eine Rentenreform vorgelegt, die unter anderem eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters und die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren vorsehen.
Arbeiterwohlfahrt: Positive Ansätze, aber soziale Schieflage
Der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß, erklärte, die Empfehlungen enthielten „in einzelnen Punkten durchaus positive Ansätze“. Notwendig sei jedoch eine „konsequente Einbeziehung aller Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung“ und die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Als „völlig inakzeptabel“ bezeichnete Groß die geplanten Einschnitte beim Renteneintrittsalter. „Sie verkennen die Lebensrealität vieler Menschen und verschärfen soziale Ungleichheit“, da die Lebenserwartung maßgeblich von Faktoren wie der Einkommenshöhe abhänge.
Paritätischer Gesamtverband: Weiterführend, aber unzureichend
Joachim Roick, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, nannte die Vorschläge „weiterführend, aber auch unzureichend und sozial unausgewogen“. Der Verband begrüße ausdrücklich, dass die Kommission Selbstständige und Abgeordnete in die Rentenversicherung einbeziehen und Minijobs weitgehend abschaffen wolle. Dies seien „überfällige und wirksame Maßnahmen“. Kritik übte Roick jedoch daran, dass die Kommission „fast vollständig auf konkrete Vorschläge, Altersarmut endlich entschieden zu bekämpfen“, verzichte. Zudem drohten vielen Rentnerinnen und Rentnern zusätzliche Belastungen, etwa durch eingeschränkte Möglichkeiten zum abschlagsfreien Renteneintritt. „Für eine nachhaltige und soziale Neuaufstellung der Alterssicherung genügen die 33 Vorschläge nicht“, erklärte Roick. Eine sozial gerechte Rentenreform müsse unterschiedliche Leistungsfähigkeiten der Versicherten berücksichtigen und leichtere Übergänge zwischen Arbeit und Rente ermöglichen.
Caritasverband: Reformagenda aus einem Guss nötig
Der Deutsche Caritasverband begrüßte die Einigung der Kommission auf die 33 Empfehlungen. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa betonte: „Nur mit einer breiten Reformagenda aus einem Guss kann unsere Rentenversicherung ihr Leistungsversprechen morgen und übermorgen einlösen.“ Der Verband erwarte, dass die Politik auf Grundlage der Vorschläge die notwendigen gesetzgeberischen Schritte so umsetze, dass das Vertrauen in die Rente für alle gestärkt werde.
Bischofskonferenz: Fokus auf arme Menschen notwendig
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer, bewertete die Reformvorschläge grundsätzlich positiv. Zugleich erinnerte er daran, dass ein weiteres Kriterium jeder Reform des Sozialstaats die Belange armer Menschen sein müssten. „Wir begrüßen es, dass die Kommission ihr Augenmerk auch auf die Altersarmut und die verdeckte Armut richtet. Es ist eine Frage gesamtgesellschaftlicher Verantwortung, diese besonders vulnerablen Gruppen gezielt und passgenau zu unterstützen.“ Das betreffe nicht zuletzt die Sorgen jener, die trotz langer Beschäftigungsdauer nur geringe Ansprüche fürs Alter erworben hätten. „In diesem Kontext ist die verpflichtende Einbeziehung der Minijobs in die gesetzliche Rentenversicherung und eine Freibetragsregelung für Grundsicherungsempfänger im Alter ein wichtiger Schritt“, so Wilmer.
Reformdetails und politische Umsetzung
Die Kommission stellte am Dienstagmorgen ihre Vorschläge vor. Sie sehen unter anderem vor, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter analog zur Lebenserwartung in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich um etwa ein halbes Jahr pro Jahrzehnt ansteigt. Auch soll die Möglichkeit der abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren entfallen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte bereits an, „alle Elemente dieses Reformpakets“ jetzt zügig umsetzen zu wollen. Dazu gehört auch eine zusätzliche Kapitalrente. Die Sozialverbände mahnten jedoch, dass die Reform sozial ausgewogen sein müsse und die unterschiedlichen Lebensrealitäten der Menschen berücksichtigen solle.



