Bundestag beschließt Tariftreuegesetz: Öffentliche Aufträge nur bei Tarifbindung
Tariftreuegesetz: Öffentliche Aufträge nur mit Tarifbindung

Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge

Der Bundestag hat in einer bedeutenden Entscheidung das sogenannte Tariftreuegesetz beschlossen. Dieses Gesetz sieht vor, dass künftig nur noch Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die sich an Tarifverträge halten oder vergleichbar gute Arbeitsbedingungen bieten. Die Abstimmung erfolgte mit der Mehrheit von Union und SPD, während die Grünen zustimmten, die Linke sich enthielt und die AfD dagegen stimmte.

Details des Kompromisses und Geltungsbereich

Der Kompromiss, auf den sich die Koalitionsfraktionen erst in dieser Woche einigten, legt fest, dass das Gesetz nur für bestimmte Aufträge gilt. Es greift ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro, in einigen Fällen erst ab 100.000 Euro. Ausgenommen sind Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr. Die SPD, die dieses Gesetz bereits in den Koalitionsvertrag verhandelt hatte, betont, dass damit ein einfaches Prinzip durchgesetzt wird: Wer öffentliche Aufträge erhält, muss auch angemessen bezahlen. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt verwies auf die milliardenschweren Investitionen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und erklärte, dass mit diesem Gesetz Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und Arbeitsbedingungen verbunden werden.

Zustimmung der Union mit erheblichen Vorbehalten

Die Union stimmte dem Gesetz trotz erheblicher Zweifel zu. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen äußerte in der Debatte, dass sie sich mit der Zustimmung schwer tue. Zwar teile man das Ziel, die Tarifbindung in Deutschland zu stärken, doch müsse geprüft werden, ob das Gesetz dies tatsächlich leisten könne. Im Gesetzgebungsverfahren seien der Union substanzielle Verbesserungen gelungen, darunter die Herausnahme von Lieferverträgen und die Regelung, dass das SPD-geführte Sozialministerium die geforderten Bedingungen nicht allein festlegen darf, sondern im Benehmen mit dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium. Dennoch bleiben bei der Union Zweifel bestehen.

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Positionen der Oppositionsparteien

Die Grünen und die Linke unterstützen das Tariftreuegesetz grundsätzlich, kritisieren jedoch, dass der Kompromiss der Koalition nicht weit genug geht. Die AfD lehnt das Vorhaben generell ab und bezeichnet es als Tarifanwendungszwangsgesetz. Der AfD-Abgeordnete Peter Bohnhof argumentierte in der Debatte gegen das Gesetz. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im März mit dem Gesetz befassen, bevor es in Kraft treten kann.

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