Bundestag beschließt Tariftreuegesetz: Gute Löhne bei Staatsaufträgen sollen Pflicht werden
Nach monatelangen kontroversen Debatten hat der Bundestag das sogenannte Tariftreuegesetz verabschiedet. Das Gesetz soll künftig bei öffentlichen Aufträgen des Bundes Tarifbedingungen oder vergleichbar gute Arbeitsstandards verbindlich machen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lobte die Entscheidung als wichtigen Schritt für fairen Wettbewerb, während die Union mit großen Bedenken zustimmte und Wirtschaftsverbände massive Kritik äußerten.
Was das Gesetz konkret regelt
Das Tariftreuegesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes im Bau- und Dienstleistungsbereich nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die Tarifverträge einhalten oder vergleichbar gute Arbeitsbedingungen bieten. Dazu zählen angemessene Entlohnung, Mindestanzahl bezahlter Urlaubstage, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und geregelte Pausen.
Durch einen Kompromiss zwischen SPD und Union wurde der Anwendungsbereich jedoch eingeschränkt: Das Gesetz greift erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro, in bestimmten Fällen sogar erst ab 100.000 Euro. Ausgenommen bleiben alle Lieferleistungen sowie Aufträge der Bundeswehr, was etwa ein Viertel der öffentlichen Aufträge betrifft.
Befürworter sehen Schutz für Arbeitnehmer und fairen Wettbewerb
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte bei der Vorstellung des Gesetzes nicht nur die Vorteile für Beschäftigte, sondern auch den Schutz für tariftreue Unternehmen. „Heute ist in der Tat ein guter Tag für fairen Wettbewerb“, erklärte die SPD-Politikerin während eines Besuchs auf einer Berliner Baustelle der tariftreuen Firma Matthäi.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt unterstrich in der Bundestagsdebatte: „Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.“ Die Abgeordnete Annika Klose verwies auf die sinkende Tarifbindung in Deutschland – aktuell liege die Quote nur noch bei 49 Prozent statt der angestrebten 80 Prozent. Ohne Tarifverträge verdienten Beschäftigte im Schnitt elf Prozent weniger, was jährlich etwa 2.900 Euro netto weniger bedeute, im Osten sogar 3.400 Euro.
Kritiker warnen vor Bürokratie und Wettbewerbsnachteilen
Die Union stimmte dem Gesetz trotz erheblicher Vorbehalte zu. CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen äußerte deutliche Zweifel: „Und dennoch bleiben Zweifel, und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz.“ Johannes Winkel, Vorsitzender der Jungen Union, verwies lediglich auf die Vertragstreue der Union zum Koalitionsvertrag.
Wirtschaftsverbände kritisierten vor allem den bürokratischen Aufwand. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, monierte: „Es steigt der Aufwand, es wird teurer für die Steuerzahler, es vergrößert die Rechtsunsicherheit, es beschäftigt Bürokraten.“ Stephan Wernicke, Chefjustiziar der Deutschen Industrie- und Handelskammer, warnte vor komplexen Haftungs- und Lohnabrechnungsproblemen und einem Standortnachteil für Deutschland.
Gemischte Reaktionen von Gewerkschaften und Opposition
DGB-Chefin Yasmin Fahimi bezeichnete das Gesetz als „großen Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften“, zeigte sich jedoch enttäuscht über die zahlreichen Ausnahmen. Verdi-Chef Frank Werneke kritisierte, die Union habe mit immer neuen Einwänden versucht, das Gesetz „bis zur Unwirksamkeit zu verwässern“.
Die Grünen stimmten dem Gesetz zu und lobten, dass es überhaupt zustande gekommen sei. Die Linke enthielt sich aus demselben Grund, obwohl ihr die Ausnahmen zu weit gingen. Einzig die AfD lehnte das Vorhaben strikt ab. Arbeitsministerin Bas kommentierte die kontroversen Reaktionen trocken: „Wenn beide Seiten unzufrieden sind, hat man einen guten Kompromiss gefunden.“



