Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Zoll deckt massive Verstöße in Sachsen-Anhalt auf
Bei umfangreichen Mindestlohnprüfungen im Februar hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Sachsen-Anhalt zahlreiche gravierende Verstöße aufgedeckt. Das Hauptzollamt Magdeburg teilte mit, dass insgesamt vier Strafverfahren und zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden. Besonders spektakulär: In Halberstadt konnte ein Fluchtversuch einer kontrollierten Person durch die Zollbeamten vereitelt werden.
Großangelegte Kontrollaktion mit weitreichenden Konsequenzen
Am 16. und 19. Februar waren 68 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt im Einsatz. Sie durchsuchten 39 Objekte und befragten 117 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Kontrollen erfassten ein breites Branchenspektrum, darunter das Kosmetikgewerbe, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, die Bauwirtschaft sowie Speditionen und Logistikunternehmen.
Die vier eingeleiteten Strafverfahren betreffen den Verdacht, dass Beschäftigte ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland tätig waren. Bei den zwölf Ordnungswidrigkeitsverfahren geht es vor allem um Verstöße gegen die Meldepflicht gegenüber der Sozialversicherung. In mehreren Fällen sollen Personen ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt worden sein.
Weitere Ermittlungen und spektakulärer Fluchtversuch
In nicht weniger als 49 Fällen hält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit weitere Ermittlungen für notwendig. Dabei steht insbesondere der Verdacht im Raum, dass der gesetzliche Mindestlohn möglicherweise nicht eingehalten wurde. Diese Fälle werden nun vertieft geprüft.
Der spektakulärste Vorfall ereignete sich in Halberstadt. „Eine Person versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, was jedoch durch unsere Zöllnerinnen und Zöllner vereitelt werden konnte“, erklärte ein Sprecher des Hauptzollamts Magdeburg. „Da sich im weiteren Verlauf bei dieser Person ebenfalls Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat außerhalb unserer Zuständigkeit ergaben, wurde umgehend die Landespolizei hinzugezogen.“
Die Kontrollaktionen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zeigen deutlich, dass Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht in verschiedenen Wirtschaftsbereichen Sachsen-Anhalts nach wie vor ein ernstzunehmendes Problem darstellen. Die Behörde kündigte an, ihre Prüfungen auch in Zukunft intensiv fortzusetzen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen.



