Niederlage für Trump-Regierung: Gericht lehnt Antrag auf verzögerte Zollrückzahlungen ab
Die Regierung von Donald Trump hat im Streit um milliardenschwere Zollrückzahlungen eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Bundesberufungsgericht wies am Montag den Antrag der Regierung ab, das Verfahren um bis zu vier Monate zu verzögern. Stattdessen verwiesen die Richter den Fall zurück an die zuständige Vorinstanz, den U.S. Court of International Trade.
Handelsgericht soll Rückzahlungszeitrahmen klären
Das Handelsgericht soll nun prüfen, ob und in welchem Zeitrahmen Importeure mehr als 130 Milliarden Dollar zurückerhalten. Die Unternehmen hatten darauf gedrungen, den Prozess zur Rückzahlung der Gelder unverzüglich einzuleiten. Die Trump-Regierung hatte vor Gericht argumentiert, dass noch offene Rechtsfragen zunächst geklärt werden müssten, doch das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation nicht.
Der Oberste Gerichtshof der USA hatte die von Trump auf Basis eines Notstandsgesetzes verhängten Abgaben am 20. Februar für unzulässig erklärt. In der Folge könnten Importeure Anspruch auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe haben. Der Supreme Court machte jedoch keine Vorgaben zur Abwicklung der Rückzahlungen an die mehr als 300.000 betroffenen Importeure.
Unternehmen drängen auf schnelle Rückzahlung
Rund 2000 Unternehmen, darunter der Logistikkonzern FedEx, haben Klage eingereicht, um die Rückzahlung der Zölle zu beschleunigen. Trump hatte erklärt, der Rechtsstreit um die Auszahlung könne sich über fünf Jahre hinziehen, doch die jüngste Gerichtsentscheidung könnte diesen Zeitrahmen verkürzen. Die Importeure argumentieren, dass die verzögerten Rückzahlungen ihre Geschäfte beeinträchtigen und fordern eine rasche Abwicklung.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts markiert einen wichtigen Schritt im langwierigen Rechtsstreit um die Zollpolitik der Trump-Ära. Experten vergleichen die wirtschaftlichen Auswirkungen mit dem Brexit, da die unsichere Lage für viele Unternehmen planerische Herausforderungen darstellt. Die nächste Instanz, das Handelsgericht, muss nun zeitnah über die Modalitäten der Rückerstattung entscheiden.



