BGH entscheidet: Klimaschutz ist Aufgabe der Politik, nicht der Gerichte
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihren Klimaklagen gegen die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz am Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der Verein wollte erreichen, dass den Unternehmen verboten wird, ab November 2030 noch Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Doch der BGH wies die Revisionen als letzte Instanz zurück und bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen in München und Stuttgart.
Persönlichkeitsrecht als Grundlage der Klage
Im Zentrum des Verfahrens stand die grundsätzliche Frage, ob Unternehmen außerhalb staatlicher Vorschriften vor Zivilgerichten zu bestimmten Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Umwelthilfe hatten sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. Sie argumentierten, dass BMW und Mercedes-Benz durch ihren hohen CO₂-Ausstoß einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO₂-Budgets verbrauchen würden.
Dadurch würde der politische Handlungsspielraum eingeschränkt und später weitreichende Maßnahmen zur CO₂-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden, so die Kläger. Diese Argumentation basierte auf dem berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der Nachbesserungen am Klimaschutzgesetz forderte.
Gericht sieht keine Zuständigkeit
Der sechste Zivilsenat des BGH in Karlsruhe unter Vorsitz von Richter Stephan Seiters entschied jedoch klar: Privatpersonen können die erhobenen Forderungen nicht gegen Kraftfahrzeughersteller durchsetzen. Sie seien durch das Handeln der Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt. Die Vorgabe eines Rest-Budgets an zugelassenen CO₂-Emissionen gelte bislang deutschlandweit und beziehe sich nicht auf einzelne Unternehmen oder Sektoren.
Das zu regeln wäre Sache der Politik, betonte Seiters. Die Verantwortung für den Klimaschutz liege eindeutig beim Gesetzgeber. Gegen möglicherweise zu hohe CO₂-Emissionsmengen könne man dann Verfassungsbeschwerde erheben, nicht aber direkt gegen Unternehmen klagen.
Reaktionen der Beteiligten
Mercedes-Benz hatte bereits nach der Verhandlung vor drei Wochen erklärt, dass gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen Aufgabe des Gesetzgebers seien, nicht der Rechtsprechung. Ein BMW-Sprecher betonte ebenfalls: Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, das BGH-Urteil werde nun geprüft und dann entschieden, ob der Verein vor das Bundesverfassungsgericht ziehe. Die Umwelthilfe bleibt damit in ihrer Strategie beharrlich, auch wenn der juristische Weg zunächst gescheitert ist.
Bedeutung des Urteils für die Klimapolitik
Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat weitreichende Bedeutung für die deutsche Klimapolitik und die Automobilindustrie:
- Es bestätigt, dass Klimaschutzvorgaben für Unternehmen primär vom Gesetzgeber festgelegt werden müssen
- Es setzt Grenzen für zivilrechtliche Klimaklagen gegen einzelne Unternehmen
- Es unterstreicht die Bedeutung des politischen Prozesses für die Umsetzung von Klimazielen
- Es zeigt die Komplexität der rechtlichen Auseinandersetzung um den Verbrenner-Aus
Die Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Diskussion um den Ausstieg aus der Verbrennertechnologie sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene intensiv geführt wird. Während einige politische Kräfte längere Fristen fordern, drängen Umweltverbände auf ein früheres Ausstiegsdatum.
Der BGH hat mit seinem Urteil klargestellt, dass diese Debatte in erster Linie im politischen Raum geführt werden muss. Die Gerichte können zwar über die Einhaltung von Gesetzen wachen, aber nicht selbst klimapolitische Vorgaben für einzelne Unternehmen definieren. Damit bleibt der Ball bei der Politik, die nun gefordert ist, klare Rahmenbedingungen für die Transformation der Automobilindustrie zu schaffen.



