Bundesgerichtshof entscheidet: Klimaschutz ist Aufgabe des Gesetzgebers
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zwei Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz endgültig abgewiesen. Die Umweltschutzorganisation hatte versucht, vor Gericht durchzusetzen, dass den beiden deutschen Konzernen ab November 2030 der Verkauf von Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren untersagt wird. Bereits in den Vorinstanzen in München und Stuttgart waren die Klagen gescheitert, nun wies auch der BGH als letzte Instanz die Revisionen der DUH zurück.
Persönlichkeitsrecht als Grundlage der Klage
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die grundsätzliche Frage, ob Unternehmen unabhängig von staatlichen Vorschriften durch Zivilgerichte zu bestimmten Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe hatten sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. Sie argumentierten, dass BMW und Mercedes-Benz durch ihren hohen Anteil am globalen und nationalen CO2-Budget den politischen Handlungsspielraum einschränkten.
Diese Argumentation basierte auf dem historischen Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021, in dem das höchste deutsche Gericht feststellte, dass das damalige Klimaschutzgesetz des Bundes zu kurz griff und Nachbesserungen erforderte. Die Kläger befürchteten, dass später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig würden, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken könnten.
Gericht sieht Zuständigkeit bei der Politik
Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Richter Stephan Seiters wies diese Argumentation jedoch zurück. Privatpersonen könnten die erhobenen Forderungen nicht gegen Kraftfahrzeughersteller durchsetzen, erklärte das Gericht. Die Kläger seien durch das Handeln der Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt.
Der BGH betonte, dass die Vorgabe eines Rest-Budgets an zugelassenen CO2-Emissionen bislang deutschlandweit gelte und sich nicht auf einzelne Bundesländer, Wirtschaftssektoren oder gar einzelne Unternehmen beziehe. Die Regelung solcher Fragen sei eindeutig Sache der Politik, so Richter Seiters. Die Verantwortung für den Klimaschutz liege beim demokratisch legitimierten Gesetzgeber, nicht bei den Zivilgerichten.
Autohersteller begrüßen Entscheidung
Mercedes-Benz hatte bereits nach der Verhandlung vor drei Wochen erklärt, dass gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen Aufgabe des Gesetzgebers seien und nicht der Rechtsprechung. Auch ein BMW-Sprecher betonte, die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal. Diese Position fand nun mit dem BGH-Urteil ihre juristische Bestätigung.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, das Urteil werde geprüft und dann entschieden, ob der Verein vor das Bundesverfassungsgericht ziehe. Gegen möglicherweise zu hohe CO2-Emissionsmengen könne man dann Verfassungsbeschwerde erheben, hatte Richter Seiters in der Urteilsbegründung angemerkt.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs markiert einen wichtigen Präzedenzfall in der deutschen Klimarechtsprechung und unterstreicht die klare Trennung zwischen rechtlicher und politischer Verantwortung im Klimaschutz. Während das Bundesverfassungsgericht 2021 den Staat in die Pflicht nahm, stellt der BGH nun klar, dass diese Verantwortung nicht auf einzelne Unternehmen übertragen werden kann.



